Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Koͤniglich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XXXIX.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  11.  Oktober  1315.

Bekanntmachungen.

(Die  Taggelder  bei  dem  Transporte  der  Konskribitten
  betreffend.)
Wir  Maximilian  Josepb,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Auf  die  von  verschiedenen  Behörden  gestellten
  Anfragen  über  das  Maß,  der  durch
den  Artikel  141  Unseres  Konstripzions  Gesezes
  sub  num.  3.  für  den  Tranoport  der  Konstribirten
  bewilligten  Taggelder,  beschließen
Wir  andurch  wie  folgt:

1)  Die  Diäten  der  zu  solchen  Transporten
  verwendet  werdenden  Offiziere
bleiben  durch  diesfaͤllige  Reglements
nach  derselben  Dienstgrade  bestimmt;

2)  den  Unteroffizieren  und  Soldaten
aber  soll,  waͤhrend  der  Dauer  solcher
Transporte  doppelte  Loͤhnung  verliehen
  werden,  so  daß  jeder  der  dazu
Kommandirten  nebst  seiner  Loͤhnung,
derselben  Betrag  aus  der  Konfkripzions
  Kasse  zu  beziehen  hat;

3)  die  Offiziere,  welche  bei  solchen  Märschen
  normalmäßig  auf  Dach  und  Fach
einquartirt  werden,  haben  keine  ander,
weitige  Gage  Zulage  anzusprechen;

4)  die  Unteroffziere  und  Gemeinen  aber,
haben  die  nach  O.  ö.  des  Einquartirungsund

  Verpflegungs  Normals  vom  19.
Juni  1808  (Reggsbl.  Stück  XX.)
durch  Unser  Aerarium  zu  leistende
Vergütungen  für  die  Hauomannskost
à  3  Kreuzer  per  Porzion  bei  Transporten
  der  bemerkten  Art  aus  der  ihnen  bez
willigten  Zulage  selbst  zu  berichtigen.
München  den  30.  September  1815.
Mar  Joseph.
Graf  von  Montgelas.
Auf  koulglichen  allerhochsten  Befehl
der  General  Sekretärvon
  Baumüller.

 

(Tabellarische  Anzeige  der  im  Jahre  1814  vere
handelten  Zioil  Rechtsstreite  und  Konkurs-Prozesse.)


Ministerium  der  Justiz.
Auf  Befebl  Seiner  Majestät  des  Königs.
In  den  Beilagen  A.  und  B.  werden  die
summarischen  Uebersichten  der  bei  den  Stade=Wechsel=

  und  Merkantil  Gerichten  sowohl,  als

bei  den  Land-Herrschafts=  und  Mediat  Unteegerichten

  im  Jahre  1874  verhandelten  Zivil-Rechtestreite

  und  Konkurs  Prozesse  zur  öffenslichen

  Kenntniß  gebracht.  «
Muͤnchen  den  4.  Oktober  1815.

Graf  Reigersberg.
Durch  den  Minister
von  Rauffer.

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