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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXIX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 11. Oktober 1315.
Bekanntmachungen.
(Die Taggelder bei dem Transporte der Konskribitten
betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Auf die von verschiedenen Behörden gestellten
Anfragen über das Maß, der durch
den Artikel 141 Unseres Konstripzions Gesezes
sub num. 3. für den Tranoport der Konstribirten
bewilligten Taggelder, beschließen
Wir andurch wie folgt:
1) Die Diäten der zu solchen Transporten
verwendet werdenden Offiziere
bleiben durch diesfaͤllige Reglements
nach derselben Dienstgrade bestimmt;
2) den Unteroffizieren und Soldaten
aber soll, waͤhrend der Dauer solcher
Transporte doppelte Loͤhnung verliehen
werden, so daß jeder der dazu
Kommandirten nebst seiner Loͤhnung,
derselben Betrag aus der Konfkripzions
Kasse zu beziehen hat;
3) die Offiziere, welche bei solchen Märschen
normalmäßig auf Dach und Fach
einquartirt werden, haben keine ander,
weitige Gage Zulage anzusprechen;
4) die Unteroffziere und Gemeinen aber,
haben die nach O. ö. des Einquartirungsund
Verpflegungs Normals vom 19.
Juni 1808 (Reggsbl. Stück XX.)
durch Unser Aerarium zu leistende
Vergütungen für die Hauomannskost
à 3 Kreuzer per Porzion bei Transporten
der bemerkten Art aus der ihnen bez
willigten Zulage selbst zu berichtigen.
München den 30. September 1815.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koulglichen allerhochsten Befehl
der General Sekretärvon
Baumüller.
(Tabellarische Anzeige der im Jahre 1814 vere
handelten Zioil Rechtsstreite und Konkurs-Prozesse.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs.
In den Beilagen A. und B. werden die
summarischen Uebersichten der bei den Stade=Wechsel=
und Merkantil Gerichten sowohl, als
bei den Land-Herrschafts= und Mediat Unteegerichten
im Jahre 1874 verhandelten Zivil-Rechtestreite
und Konkurs Prozesse zur öffenslichen
Kenntniß gebracht. «
Muͤnchen den 4. Oktober 1815.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
von Rauffer.
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