Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Verpftegung der Trupven eine Abschlagszah- 
lung von 20,000 Stück Dukaten geleistet 
worden ist, so wollen Seine königliche Ma- 
jestär, daß hievon den Unterthanen der ein: 
schlägigen Etapenstazion verhältnißmäßige 
Vergütung ihrer Foderungen geleistet werde. 
Die kbͤnigliche Zentral Peraͤquazionskasse 
erhielt demnach den Auftrag: 
a) an die koͤnigliche Hofkommission in 
Würzburg eine Summe von 
Fünfzig Tausend Gulden; 
b) an die kenigliche Hofkomission in 
Aschaffenburg 
Zwanzig Tausend Gulden; 
c) an das königliche General Kommissa- 
riat des Mainkreises 
Dreißig Tausend Gulden; 
sogleich gegen Quirtung verabfolgen zu lassen. 
München den 3. Dezember 1815. 
  
An sämrliche königliche Polizeibehörden des 
Salzachkreises. 
(Die voriährige Lieserung nach Memmingen be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da die allerhöchste Stelle mit äußerster 
Strenge auf Einsendung der Legitimazions- 
Protokolle über die Hinauszahlung dersent- 
gen Summen dringt, welche von Seiner kö- 
niglichen Majestät zur Vergütung der vor- 
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jährigen Lieferungen in die Magazine zu 
Memmingen und dmdau angewiesen und mit- 
telst diessettiger Ausschreibung vom zo. Au- 
ust Nr. 15505 an die Polizeibehörden nach 
der hiernächst abgedruckt folgenden Reparti- 
zione Uebersicht abgesendet worden sind, so 
erhalten sämtliche Behörden den Ischärfesten 
Auftrag, diese Legitimazions Prokokelle un, 
sehlbar binnen acht Tagen bei ungusbleibe 
licher Erekuzion vorzulegen. 
Da alle vandgerichts Gemeinden die 
Summen rniche zur individnellen Verthel- 
lung gebracht, sondern da solche entwe- 
der in der Gemeinde Konkurrenz Kasse hin- 
terlegen lassen, oder auf andere Weise zur 
Bezahlung von Gemeinde Schulden und 
dergleichen darüber disponirt haben, so 
genugt es, wenn die einzusendenden Legi- 
timaztons Protokolle die von den Gemeinde= 
Vorstehern unterzeichnete Bestätigung dieser 
Umsiände enthalten. Bei den Polizei Kem- 
missariaten Salzburg und Burghausen 
sind Bestätigungen dr Kommunal Admini- 
stratoren über geschehene Hinterlegung in 
den Kommunal Kassen als Legitimazion anzu- 
sehen. 
Salzburg den 30. November 1875. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Salzachkreises. 
Karl Graf von Preysing. 
Sartorinus.
	        
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