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Bekanntmachungen.
(Die Einziehung der Lotterie Anlehensloose Lit.
K— II gegen Central Peräquations Rassa Ob-
ligatienen betressend. !)
Unter Beziehung auf die unterm 10. vo-
rigen Monats und Jahres (Reggsbl. 1810
St. XXXX VII. Seite 945 c.) in verzeich-
neten Betreffe erlassene Bekanntmachung wird
hiemit weiters zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß das Geschäfe des Umtausches
der anher überwiesenen Lotterle Anlehens Loose
gegen Central Peräquatione Kassa Obligatio=
nen nunmehr mit dem 1. des kommen=
den Monats Februar werde eröffnet,
und zwar mit den als erste Abtheilung
bereits angekündigten Buchstaben
E. und I.
der Aufang werde gemacht werden.
Sämtliche Bestzer von Lotterie Anlehens-
oosen der eben angeführten Bezeichnung E.
und I. werden daher aufgefodert, dieselben
von jener Zeit an, bei der untersertigeen Kasse
einzureichen.
Hiebei ist Folgendes zu bemerken:
1) Die umzutauschenden Loose können täglich
von 0 bis 12 Uhr des Vormittags, Sonn-
und Festtage ausgenommen, im Geschäfes,
bokale der Central Peräquations Kasse ein-
gereicht werden.
1) Dieselben müssen, für jeden Buchstaben
besonders, milt doppelten Verzeichnis-
sen begleitet sepn.
Diese Verzeichnisse sind in möglichster
Kürze abzufassen; müssen aber mit Ver-
lIéßigkeit folgende Angaben enthalten:
3
4
———
“
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a) Stuͤckzahl der uͤbergeben werdenden
Loose;
b) Naminal Betrag,
c) Letter,
d) Numern,
o) Name des Befsizers, auf welchen
die neuen Obligationen auszustellen
seyen;
f) Fertigung und Unterschrift.
Um alle Anfragen und Zweifel zu be-
seitigen, fügt man in der Beilage ein
Formular bei, nach welchem diese Ver-
zeichnisse abgefaßt werden können.
Diese Verzeichnisse werden, wenn sie nach
sorgfältiger Prüfung und Vergleichung
mit den übergebenen boosen richtig befun-
den worden, sogleich in das Umwechs=
derselben;
lungs Protokoll eingetragen. Das Eine
bleibt bei den Acten, und wird mit dem
laufenden Protokoll Numer bezeichnet; das
Andere diesem adnumerirt, mit der Be-
stätigung der Kasse versehen, und dem
Einreicher zur einstweiligen begitimation
zugestellt.
Hierauf werden die neuen Obllaationen
ausgefertiget, und sofort nach der Pro-
tokollOrdnung an die Betheiligten gegen
Einziehung des ven dem Uebernehmer
der Obligationen dieser Uebernahme we-
gen noch besondero zu bescheinigenden
Verzeichniß Duplikates abgegeben.
Es wird übrigens verfünt werden,
doß jeder Betheiligte durch Anschlag an
der dußern Kassathüre aus den aufgeru
senen Protokoll Numern ersehen könne,
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