Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Bekanntmachungen. 
(Die Einziehung der Lotterie Anlehensloose Lit. 
K— II gegen Central Peräquations Rassa Ob- 
ligatienen betressend. !) 
Unter Beziehung auf die unterm 10. vo- 
rigen Monats und Jahres (Reggsbl. 1810 
St. XXXX VII. Seite 945 c.) in verzeich- 
neten Betreffe erlassene Bekanntmachung wird 
hiemit weiters zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß das Geschäfe des Umtausches 
der anher überwiesenen Lotterle Anlehens Loose 
gegen Central Peräquatione Kassa Obligatio= 
nen nunmehr mit dem 1. des kommen= 
den Monats Februar werde eröffnet, 
und zwar mit den als erste Abtheilung 
bereits angekündigten Buchstaben 
E. und I. 
der Aufang werde gemacht werden. 
Sämtliche Bestzer von Lotterie Anlehens- 
oosen der eben angeführten Bezeichnung E. 
und I. werden daher aufgefodert, dieselben 
von jener Zeit an, bei der untersertigeen Kasse 
einzureichen. 
Hiebei ist Folgendes zu bemerken: 
1) Die umzutauschenden Loose können täglich 
von 0 bis 12 Uhr des Vormittags, Sonn- 
und Festtage ausgenommen, im Geschäfes, 
bokale der Central Peräquations Kasse ein- 
gereicht werden. 
1) Dieselben müssen, für jeden Buchstaben 
besonders, milt doppelten Verzeichnis- 
sen begleitet sepn. 
Diese Verzeichnisse sind in möglichster 
Kürze abzufassen; müssen aber mit Ver- 
lIéßigkeit folgende Angaben enthalten: 
3 
4 
——— 
“ 
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a) Stuͤckzahl der uͤbergeben werdenden 
Loose; 
b) Naminal Betrag, 
c) Letter, 
d) Numern, 
o) Name des Befsizers, auf welchen 
die neuen Obligationen auszustellen 
seyen; 
f) Fertigung und Unterschrift. 
Um alle Anfragen und Zweifel zu be- 
seitigen, fügt man in der Beilage ein 
Formular bei, nach welchem diese Ver- 
zeichnisse abgefaßt werden können. 
Diese Verzeichnisse werden, wenn sie nach 
sorgfältiger Prüfung und Vergleichung 
mit den übergebenen boosen richtig befun- 
den worden, sogleich in das Umwechs= 
derselben; 
lungs Protokoll eingetragen. Das Eine 
bleibt bei den Acten, und wird mit dem 
laufenden Protokoll Numer bezeichnet; das 
Andere diesem adnumerirt, mit der Be- 
stätigung der Kasse versehen, und dem 
Einreicher zur einstweiligen begitimation 
zugestellt. 
Hierauf werden die neuen Obllaationen 
ausgefertiget, und sofort nach der Pro- 
tokollOrdnung an die Betheiligten gegen 
Einziehung des ven dem Uebernehmer 
der Obligationen dieser Uebernahme we- 
gen noch besondero zu bescheinigenden 
Verzeichniß Duplikates abgegeben. 
Es wird übrigens verfünt werden, 
doß jeder Betheiligte durch Anschlag an 
der dußern Kassathüre aus den aufgeru 
senen Protokoll Numern ersehen könne, 
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