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die Temporalien. Die vorschriftmaͤßigen
Einleitungen zur Wiederbesezung erledigter
Pfruͤnden. Regulirung des Nachfizes und
der Interkalarfruͤchte, nach den bestehen-
den Bestimmungen. Unterstüzung bedürf-
tiger Geistlicher.
. 13.
Ausübung der durch das Edikt vom 17.
März 1900, und die Instruktion vom 8.
September des nämlichen Jahrs, den Mit-
telstellen übertragenen Episkopal-Funktio-
nen in reinkirchlichen Angelegenheiten der
protestantischen Glaubens Genossen, mit
Beschränkung auf diejenigen obersten Kreis-
Verwaltungs Behörden, welche als General-
Dekanate konstituirt werden, und mit Rück-
sicht auf die durch die nachgefolgten Ver-
ordnungen vom 2. Oktober 1811, und 6.
August 1815 desfalls eingeräumten Kom-
petenz Erweiterungen.
Titel lIV.
Erziehung, Bildung, Uneeericht
und öffentliche Sitten.
F. 14.
Sorge für die Beförderung des gesamten
Schul= und Erziehungs Wesens, und der
öffentlichen Anstalten für die Bildung in
Künsten und Wissenschaften. Aufrechthal-
tung der hierüber bestehenden Verordnun=
gen und Vorschristen; Aufsicht auf die
Vollziehung der Unterrichts Normative und
kehr Ordnung; auf alle Volks-, Bürger-,
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und Feiertags-, Arbeits- und Industrie-
Schulen; Leitung der im Kreise gelegenen
Schullehrer Seminarien, oͤffentlichen Erzie-
hungs Haͤusern, Studien Schulen, Gymna=
sien, Lyceen, und Bibliotheken; mit Aus-
nahme der hoͤheren Anstalten dieser Art
in der Haupt= und Residenzstadt.
V. 15.
Bewahrung der den Zwecken des Unter-
richts und der Erziehung gewidmeten
Fonds; Verwendung der angewiesenen
Dotations Raten; Ausmittlung örtlicher
Hilfsquellen; Einführung und Regulirung
des Schulgeldes; Aufrechthaltung des ge-
sezlichen Anspruches auf die OQuarta Scho-
Erhaltung und Erganzung der
zum Unterrichte dienenden Requisiten und
Vervollkommung der Attribute; Ausmitt-
lung und Unterhaltung zweckmäßiger Ge-
baude.
larum;
g. 16.
Unterdrückung der Winkelschulen, Be-
förderung des ordentlichen Schulbesuches.
Errichtung neuer, Aufhebung oder Zusam-
menschmelzung bestehender Volksschulen;
Bildung und Berichtigung der Schulspren-
gel; Erhaltung und Vermehrung der Stu-
dien Vorbereitungs Schulen auf dem Lande.
Herstellung genauer Schulbeschreibungen.
S. 17.
Berechtigung beschigter Subsekte zur
Ertheilung von PrivatUnterricht, und zur