Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

247 
die Temporalien. Die vorschriftmaͤßigen 
Einleitungen zur Wiederbesezung erledigter 
Pfruͤnden. Regulirung des Nachfizes und 
der Interkalarfruͤchte, nach den bestehen- 
den Bestimmungen. Unterstüzung bedürf- 
tiger Geistlicher. 
. 13. 
Ausübung der durch das Edikt vom 17. 
März 1900, und die Instruktion vom 8. 
September des nämlichen Jahrs, den Mit- 
telstellen übertragenen Episkopal-Funktio- 
nen in reinkirchlichen Angelegenheiten der 
protestantischen Glaubens Genossen, mit 
Beschränkung auf diejenigen obersten Kreis- 
Verwaltungs Behörden, welche als General- 
Dekanate konstituirt werden, und mit Rück- 
sicht auf die durch die nachgefolgten Ver- 
ordnungen vom 2. Oktober 1811, und 6. 
August 1815 desfalls eingeräumten Kom- 
petenz Erweiterungen. 
Titel lIV. 
Erziehung, Bildung, Uneeericht 
und öffentliche Sitten. 
F. 14. 
Sorge für die Beförderung des gesamten 
Schul= und Erziehungs Wesens, und der 
öffentlichen Anstalten für die Bildung in 
Künsten und Wissenschaften. Aufrechthal- 
tung der hierüber bestehenden Verordnun= 
gen und Vorschristen; Aufsicht auf die 
Vollziehung der Unterrichts Normative und 
kehr Ordnung; auf alle Volks-, Bürger-, 
248 
und Feiertags-, Arbeits- und Industrie- 
Schulen; Leitung der im Kreise gelegenen 
Schullehrer Seminarien, oͤffentlichen Erzie- 
hungs Haͤusern, Studien Schulen, Gymna= 
sien, Lyceen, und Bibliotheken; mit Aus- 
nahme der hoͤheren Anstalten dieser Art 
in der Haupt= und Residenzstadt. 
V. 15. 
Bewahrung der den Zwecken des Unter- 
richts und der Erziehung gewidmeten 
Fonds; Verwendung der angewiesenen 
Dotations Raten; Ausmittlung örtlicher 
Hilfsquellen; Einführung und Regulirung 
des Schulgeldes; Aufrechthaltung des ge- 
sezlichen Anspruches auf die OQuarta Scho- 
Erhaltung und Erganzung der 
zum Unterrichte dienenden Requisiten und 
Vervollkommung der Attribute; Ausmitt- 
lung und Unterhaltung zweckmäßiger Ge- 
baude. 
larum; 
g. 16. 
Unterdrückung der Winkelschulen, Be- 
förderung des ordentlichen Schulbesuches. 
Errichtung neuer, Aufhebung oder Zusam- 
menschmelzung bestehender Volksschulen; 
Bildung und Berichtigung der Schulspren- 
gel; Erhaltung und Vermehrung der Stu- 
dien Vorbereitungs Schulen auf dem Lande. 
Herstellung genauer Schulbeschreibungen. 
S. 17. 
Berechtigung beschigter Subsekte zur 
Ertheilung von PrivatUnterricht, und zur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.