Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Unternehmung von PrivatErziehungs- und 
Unterrichts Anstalten, unter allgemeiner Auf- 
sicht. Pruͤfung aller Individuen, die sich 
dem Lehramte für die Volksschulen oder 
den niederen und höheren Studienschulen 
und Austalten, widmen wollen. Aufnah= 
me der sähilgen Kompetenten in die Schul- 
lehrer Seminarien, Emlaßung daraus, und 
Handhabung der inneren Ordnung. 
6. 13. 
Anstellung aller Lehrer an den Volks- 
und Bürger Schulen; an den Feiertags:, 
Arbeits= und Industrie Schulen, so wie 
an den Stuudien Vorbereitungs Schulen, 
dann der subalternen Diener an den Seu- 
dien Anstalten. Versezung, Quieszirung, 
Enrlaßung dieses Personals; Unterstüzung 
und Belohnung desselben; Sorge für des- 
sen bedürftige Hinterlassenen. Bestätigung 
der präsentirten Lehrer, und Wahrung der 
landesherrlichen Rechte in Bezug auf sol- 
che Präsentationen. Anordnung augen- 
blicklicher provisorischer Vorsorge bei erle- 
digten höheren Stellen im Schul= und 
Studien Wesen. 
G. 10. 
Aufsicht auf das Betragen und den 
Fleiß des gesamten Lehr; und Erziehunzs- 
Personals; Aufsicht auf die Schul Konfe- 
renzen; Pisstation der Unterrichts: und 
Erziehungs Anstalten; Handhabung der Dis- 
ciplin gegen Schulen und Srudierende, 
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Dispensation derselben von einzelnen Lehr- 
Gegenstaͤnden; Zulassung zum Besuche der 
Studien Anstalten in der Absicht, sich nur 
gewissen bestimmten Faͤchern zu widmen; 
Bestimmung der oͤffentlichen Preise; Zuer- 
kennung der Local= und Familien Stipen- 
dien. 
G. 20. 
Entscheidung der Streieigkeiten zwie 
schen Schullehrern und Pfarrern oder Ge- 
meinden in Bezug auf die Verhältnisse 
der Schule und die SchulOrdnung; Ent- 
scheidung der Anstände über Schulgebäude 
und Baulast, über Schul Gründe; über die 
wechselseitigen Schulsprengel, und über ver- 
erdnungsmässige oder hergebrachte Reich'- 
nisse. 
G. 21. 
Handhabung des Edikts uͤber die Preß- 
freiheit; Aufsicht auf die Tagblaͤtter und 
Zeitschriften, auf die Kalender und Volks- 
schriften; Leitung und Redaction der Kreis- 
Intelligenzblätter; Aufsicht auf Leihbibllo- 
theken und Lese Instirure, und Bewilligung 
zu deren Errichtung; Aufsicht auf den 
Buchhandel, und die Buchdruckereien; 
Aufsicht auf Thearer, Schauspiele und an- 
dere öffentliche Vorstellungen; auf Volks- 
seste und öffentliche Belustigungen. 
Sorge, daß öffentlicher Unstttlichkeit ge- 
steuert werde. 
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