Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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zeige zu erstatten, und in einem motivirten 
Berichte die Genehmigung nachtraͤglich zu 
erholen. 
S. 74. 
Disposition über die für Unterstüzun- 
gen einzelner Individuen, oder für andere 
bestimmte oder unbestimmte Zwecke in den 
Etatssanktions Reskripten ausgesezten Sum- 
men und Reservefonds; Vertheilung der 
Bureau Erigenz Ersparniß Hälfte auf den 
Grund der von dem obersten Rechnungs- 
hofe richtig gestellten Bureau Erxigenz Rech- 
nungen. 
x 
Sorge und Verantwortlichkeic, daß die 
genehmigten Etats in keinem ihrer Thelle 
und Rubriken überschritten werden, mit 
Ausnahme derjenigen Fälle, wo das Ueber- 
tragen der Ersparnisse bei einer Rubrike auf 
die andere ausdrücklich gestattet ist. 
Titel IV. 
Etatswesen. 
. 76. 
Sorge über die rechtzeitige und vor- 
schriftsmáßige Anfertigung der Special Eta#s 
der Aemter und Kassen; Prüfung dieser 
Etats rücksichtlich des Formellen und der 
Materialien; Zusammenstellung der einzel- 
nen Aemter und Kassen Etats, und Anfer- 
tigung eines Kreis Hauptetats; Einsendung 
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desselben mit einem umständlichen Erldute= 
rungs Berichte nach der diesfalls gegebenen 
Vorschrife. 
S. 77. 
Sorge und Wachsamkeit über die Reali- 
sirung der Etats; Obsorge für die richtige 
und rechtzeitige Anfertigung der Monats- 
Erxtrakte, Konspekte u. s. w.; Besorgung 
der Ingrossation zu Konservirung sder Etats; 
Kreis Buchführung bei dem Rechnungs Kom- 
missariate nach einer noch zu erlassenden be- 
sendern Instruktion. 
Titel V. 
Rechnungswesen. 
S. 78. 
Wachsamkeit und Sorge über die recht- 
zeitige Anfertigung und Stellung der Rech- 
nungen von Seite der Aemter und Kassen; 
Prüfung und Aufnahme der Aemter und 
Kasse Rechnungen; Jahres= und Rechen- 
schaftsbericht über die ganze Finan; Verwal= 
tung des Kreises, nach allen ihren Bran- 
chen am Schlusse eines jeden Finanzjahres. 
Titel Vl.. 
Direktion der Kassen. 
S. 7,0. 
Sorge für die rechtzeitige Einlieferung 
der etatsz und rechnungsmaßigen Ueber- 
schüsse von den Aemtern an die Kreiskas= 
sen; Etats= und vorschriftmäßige Verwen-
	        
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