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am 0. März l. J.
die bei dem I. und II. Landwehr Batail-
lon Kadolzburg provisorisch angestellten
Majors Hafner und Fuchs werden in dieser
Eigenschaft definitiv ernennt;
am 17. März:
im I. Landwehr Bataillon Passau wird
derLandgerichts Oberschreiber Friedrich Raab
als Unterlieutenant und Bataillons Adjutant
angestellt.
Im III. Landwehr Bataillon des Land-
gerichts Landau werden folgende Beförde-
rungen genehmigt:
anstatt des wegen körperlichen Gebrechens
vom aktiven Dienst freigegebenen Haupemanns
der dritten Kompagnie Riklas Oberkofer
rücken der Oberlieutenant Peter Haslbäck
zum Hauptmann, und der Unterlientenant
Frischmann zum Oberlieutenant vor.
Bei der fünften Kompagnie erhält der
Häuptmann Huber die gebetene Entlassung,
wogegen der Oberlieutenant Franz Lexr zum
Hauptmann, der Unterlieutenant Kammer
zum Oberlieutenant, und Wolf Ernst zum
Unterlieutenant befördert werden.
Der Oberlieutenant Eder erhält bei der
sechsten Kompags#ie ebenfalls die Entlassung,
wofür der Unterlieutenant Franz Kaver Rost
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zum Oberlieutenant vorrücket, und Johann
Ernst als Unterlieutenane genehmigt wird.
Im Unterstabe werden Johann Nepomuk
Dorfner als Quartiermeister, und Mathias
Hopfensperger als Unterlieutenant und
Adjutant bestätiget.
Endlich erhalten bei der Schüzen Kompag-
nie wegen zurückgelegten normalmássigen Al-
ters Hauptmann Anton Simon und Ober-
lieutenant Pell die gebetene Entlassung, wo-
Jegen Franz Kaver Sturm zum Hauptmann,
und Joseph Gerhardinger zum Oberlien=
tenant befördert werden.
Indigenars Ertheilung.
Seine Majestät der König haben den
bei der königlichen Staatsschulden Tilgungs
Kommission funktionirenden Officianten Fer-
dinand Stademann am 14. Februar I. J.
das Indigenat allergnädigst zu ertheilen ge-
ruht.
Großjährigkeits Erklärung.
Den Lieutenant im neunten Linien In-
fanterte Regimente Karl von Münster
haben Seine königliche Majestät am 25.
Mälz l. J. als großjährig zu erklären al-
lergnädigst geruhe.