Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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. 14. 
Die Negotiation, Schließung und Wah- 
rung aller Vertraͤge mit fremden Maͤchten. 
g. 18. 
Die Angelegenheiten des teutschen 
Bundes. 
g. 16. 
Alle aktiven und passiven Staatt Praͤ- 
tensionen, benemlich mit dem Staats Mini- 
sterium der Finanzen. 
e 17. 
Alle Gegenstände, welche Unsere Ge- 
rechtsame außer Landes betreffen. 
G. 18. 
Die Einsicht aller Instruktionen an die 
obersten Kreis Behörden, welche von den 
verschiedenen Ministerien erlassen werden, 
sobald sse das Benehmen mit Nachbarn 
betreffen. 
G. u19. 
Die GrenzAngelegenheiten und alle 
Differenzen mit benachbarten Staaten, be- 
nemlich mit den einschlägigen Staats Mini- 
sterlen. 
. 20. 
Das Nachsteuerwesen, die Auswande: 
rungen und Vermögens Exportationen, be- 
nemlich mit dem Ministerium des In- 
nern. 
336 
§. al. 
Die Besorgung und Vertretung der Au- 
gelegenheiten Unserer Unterthanen im Aus- 
lande, wozu vorzüglich auch die an dem 
päbstlichen Stcuhle nachgesuchten Dispensa- 
tionen aller Art gehêren. 
§. 22. 
Die Ordenssachen. 
. 23. 
Die Gegenstände, welche Familien Ver- 
träge und das Privat Fürsten Recht in Un- 
serm Hause betreffen. 
. 14. 
Die Thronlehen. 
S. 285. 
Die Verhältniße mit den im Königreiche 
ansäßigen, vormals unmittelbaren Fürsten, 
Grafen und Herren. 
26. 
Die Verleihung des Adels aller Grade. 
S. a7. 
Die an Uns zu erstattenden Vorträge 
im versammelten Staatsrathe zur Verlei- 
hung des Indigenats, benemlich mit dem 
Staate Ministerium des Innern. 
* 
Die Leitung und Verwaltung des Post- 
wesens, so weit es die Regie betrifft, be
	        
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