Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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nemlich mie dem Staste Ministerium der Fi- 
nanzen. 
S. 20. 
Die Aufsiche und oberste Leitung des 
Haus-, Staats: und Reichs Archivs, wel- 
ches Letztere jedoch sämtlichen Staats Mi- 
nisterien zur Benützung offen steht. 
. 30o. 
Die Censur der Zeitungen und der Zeit- 
schriften politischen Inhalts. 
. 3#. 
Die Beglaubigung aller Akten, welche 
im Auslande gültig senn sollen. 
S. 32. 
Das Paßwesen in das Ausland. 
G. 33. 
Die Ausfertigung der von Uns ertheil- 
ten Genehmigungen in fremde Civil= oder 
Militärdienste zu treten. 
§. 34. 
Die Ausfertigung der von Uns ertheil- 
ten Genehmigungen zur Annahme fremder 
Oeden und sonstiger Auszeichnungen. 
F. 38. 
Die Formirung des Ecats für das Mie 
nisterium des Aeußern und die Verwendung 
der dafür bewilligten Summen nach den im 
Etat festgesezten Positionen, und diesem ge- 
  
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mäß die Verschläge zu Anstellungen, Besol- 
dungen, ausserordentlichen Remunerationen 2c. 
in Bezug auf das Ministerial Personal, dann 
jenes der gesammten Post und der verschie- 
denen Archive. 
Wirkungskreis 
des 
Staats Ministeriums der Justiz. 
G. 36. 
Die oberste Leitung des ganzen Justiz- 
wesens in bürgerlichen und peinlichen Gegen- 
ständen sowohl der streitigen als unstreitigen 
Gerichtsbarkeit. 
Die Aufsicht und Handhabung der in 
dieser Beziehung erlassenen Gesetze und der 
Rechte Verfassung. 
S. 37. 
Die oberste Aufsicht über alle hohe und 
niedere, unmittelbare und mittelbare Justig- 
Höfe, Gerichte oder Behörden in Hinsiche 
auf Geschäftsführung in peinlichen und bür- 
gerlichen, sowohl streitigen als unstreitigen 
Rechtosachen, wohin besonders auch Vore 
mundschaften, Verlassenschaften, Hypothe= 
kenbücher und die verordnungsmäßige Be- 
handlung der Depossten gehören; die Auf- 
sicht auf Disciplin; Aufsicht auf Actribute 
der Rechtspflege, worunter in Hinsicht der 
Serrafrechtspflege die Unrersuchungs Gefäng- 
niße zu rechnen sind. Anordnung von 
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