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nemlich mie dem Staste Ministerium der Fi-
nanzen.
S. 20.
Die Aufsiche und oberste Leitung des
Haus-, Staats: und Reichs Archivs, wel-
ches Letztere jedoch sämtlichen Staats Mi-
nisterien zur Benützung offen steht.
. 30o.
Die Censur der Zeitungen und der Zeit-
schriften politischen Inhalts.
. 3#.
Die Beglaubigung aller Akten, welche
im Auslande gültig senn sollen.
S. 32.
Das Paßwesen in das Ausland.
G. 33.
Die Ausfertigung der von Uns ertheil-
ten Genehmigungen in fremde Civil= oder
Militärdienste zu treten.
§. 34.
Die Ausfertigung der von Uns ertheil-
ten Genehmigungen zur Annahme fremder
Oeden und sonstiger Auszeichnungen.
F. 38.
Die Formirung des Ecats für das Mie
nisterium des Aeußern und die Verwendung
der dafür bewilligten Summen nach den im
Etat festgesezten Positionen, und diesem ge-
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mäß die Verschläge zu Anstellungen, Besol-
dungen, ausserordentlichen Remunerationen 2c.
in Bezug auf das Ministerial Personal, dann
jenes der gesammten Post und der verschie-
denen Archive.
Wirkungskreis
des
Staats Ministeriums der Justiz.
G. 36.
Die oberste Leitung des ganzen Justiz-
wesens in bürgerlichen und peinlichen Gegen-
ständen sowohl der streitigen als unstreitigen
Gerichtsbarkeit.
Die Aufsicht und Handhabung der in
dieser Beziehung erlassenen Gesetze und der
Rechte Verfassung.
S. 37.
Die oberste Aufsicht über alle hohe und
niedere, unmittelbare und mittelbare Justig-
Höfe, Gerichte oder Behörden in Hinsiche
auf Geschäftsführung in peinlichen und bür-
gerlichen, sowohl streitigen als unstreitigen
Rechtosachen, wohin besonders auch Vore
mundschaften, Verlassenschaften, Hypothe=
kenbücher und die verordnungsmäßige Be-
handlung der Depossten gehören; die Auf-
sicht auf Disciplin; Aufsicht auf Actribute
der Rechtspflege, worunter in Hinsicht der
Serrafrechtspflege die Unrersuchungs Gefäng-
niße zu rechnen sind. Anordnung von
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