Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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6. Moraltheologie. 
DHrofessor Eyrich, nach Geishütt= 
ner's theologischer Moral, verbunden mit 
einem Eraminatorium, von 8 — 0 Uhr. 
7. Pasteraltheologie. 
Derselbe, nach geschlossenen Vorle- 
sungen über Moraltheologie, mit Hinwei- 
sung auf Gollowitz's Anleitung zur Pa- 
storaltheologie. 
8. Homilektik und 
9. Katechetik. 
Derselbe, in noch zu bestlmmenden 
Stunden. 
10. Liturgik. 
Derselbe, Freitags von 4— " Uhr. 
11. Geistlicher Geschäftsstyl. 
Professor Leiniker wird, nach Vor- 
ausschickung der für den Geistlichen vor- 
züglich wichtigen Ciwilrechts Materien, eine 
Anleitung zum geistlichen Geschäftsstyle 
geben, verbunden mit praktischen Ausarbei- 
tungen, Mutwochs und Freitags von 3 — 
4 Uhr. 
B. Rechtswissenschaft. 
1. Juristische Encyclop ébie und 
Methodologie. 
Professor Rudhart, unter Bennzung 
seiner b. Stayel 1812 hierüber erschienenen 
Schrift, wöchentlich zmal in beliebigen 
Stunden. 
2. Naturrecht. 
Professor Metzger, nach Bauer's 
Lehrbuch (#te Ausg. 18150), wöchentlich 
Zmal in noch zu wählenden Stunden. 
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3. Die gesammte Rechtsgeschichre. 
Professor Rudhart, nach eigenen Hes- 
ten, täglich von o — 150 Uhr. 
J. Institutionen des röômischen 
Rechts. 
Professor Kleinschrod, nach dem 
Höpfnerischen Heinec, täglich in be- 
liebigen Stunden. 
5. Pandecten. 
Drofesser Schmidelein, nach dem 
Schneidtischen Hellfeld, mit Mo- 
disikation durch eigenen mitzutheilenden 
Plan, von 8 — 9 und 3 — 4 Uhr. 
Peivatdocent Seuffert, nach Schwep- 
pe, privatissime in beliebigen Stunden. 
6. Teutsches Privatrecht, mit Ein- 
schluß des Handels= und Wechsel- 
rechts, dann des Kameral= Privat- 
und fränkischen Rechts. 
Professor Metzger, nach Krüll, in 
beliebigen Stunden. 
7. Baierisches Civikrecht. 
Privatdocent Seufferc, nach eigenem 
mitzutheilenden Plane, täglich von 3 — 4 
Uhr. 
3. Kriminalrecht und Kriminal- 
Prozeß 
Professor Kleinschrod, nach dem 
Strasgesezbuche für das Königreich Baiern, 
von 0 — 10 Uhr. 
5. Darstellung merkwürdiger Krimi- 
nalfälle in anthropologischer und 
jurlstischer Hinsiche. 
Derselbe, zmal wöochentlich von 4— 
5 Uhr.
	        
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