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6. Moraltheologie.
DHrofessor Eyrich, nach Geishütt=
ner's theologischer Moral, verbunden mit
einem Eraminatorium, von 8 — 0 Uhr.
7. Pasteraltheologie.
Derselbe, nach geschlossenen Vorle-
sungen über Moraltheologie, mit Hinwei-
sung auf Gollowitz's Anleitung zur Pa-
storaltheologie.
8. Homilektik und
9. Katechetik.
Derselbe, in noch zu bestlmmenden
Stunden.
10. Liturgik.
Derselbe, Freitags von 4— " Uhr.
11. Geistlicher Geschäftsstyl.
Professor Leiniker wird, nach Vor-
ausschickung der für den Geistlichen vor-
züglich wichtigen Ciwilrechts Materien, eine
Anleitung zum geistlichen Geschäftsstyle
geben, verbunden mit praktischen Ausarbei-
tungen, Mutwochs und Freitags von 3 —
4 Uhr.
B. Rechtswissenschaft.
1. Juristische Encyclop ébie und
Methodologie.
Professor Rudhart, unter Bennzung
seiner b. Stayel 1812 hierüber erschienenen
Schrift, wöchentlich zmal in beliebigen
Stunden.
2. Naturrecht.
Professor Metzger, nach Bauer's
Lehrbuch (#te Ausg. 18150), wöchentlich
Zmal in noch zu wählenden Stunden.
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3. Die gesammte Rechtsgeschichre.
Professor Rudhart, nach eigenen Hes-
ten, täglich von o — 150 Uhr.
J. Institutionen des röômischen
Rechts.
Professor Kleinschrod, nach dem
Höpfnerischen Heinec, täglich in be-
liebigen Stunden.
5. Pandecten.
Drofesser Schmidelein, nach dem
Schneidtischen Hellfeld, mit Mo-
disikation durch eigenen mitzutheilenden
Plan, von 8 — 9 und 3 — 4 Uhr.
Peivatdocent Seuffert, nach Schwep-
pe, privatissime in beliebigen Stunden.
6. Teutsches Privatrecht, mit Ein-
schluß des Handels= und Wechsel-
rechts, dann des Kameral= Privat-
und fränkischen Rechts.
Professor Metzger, nach Krüll, in
beliebigen Stunden.
7. Baierisches Civikrecht.
Privatdocent Seufferc, nach eigenem
mitzutheilenden Plane, täglich von 3 — 4
Uhr.
3. Kriminalrecht und Kriminal-
Prozeß
Professor Kleinschrod, nach dem
Strasgesezbuche für das Königreich Baiern,
von 0 — 10 Uhr.
5. Darstellung merkwürdiger Krimi-
nalfälle in anthropologischer und
jurlstischer Hinsiche.
Derselbe, zmal wöochentlich von 4—
5 Uhr.