Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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10. Entwicklung besonders merkwuͤr— 
diger Stellen des Strafgesezbuches 
für das Königreich Baiern, mit Rechts- 
fällen und Ausarbeitungen 
verbunden. 
Professor Schmidtlein, zmal in der 
Woche in zu bestimmenden Stunden. 
11. Lehenrecht. 
Professor Behr, nach Böhmer, mit 
Rücksicht auf das königl. baierische Lehens- 
edikt, allenfalls von 2 — 3 Uhr. 
12. Positives baierisches Staatêrecht. 
Derselbe, in noch zu bestimmenden 
Stunden. 
15. Praktisches Vblkerrecht. 
Professor Rudhart, nach Martens, 
in beliebigen Stunden. 
11. Kirchenrecht. 
Professor geiniker, nach eigenem 
Plane, mit Hinweisung auf Schenkl 
inst. jur. eccl., in zu bestimmenden 
Stunden. 
15. Gemeiner bügerlicher Prozeß. 
Professor Schmidtlein, nach Mar- 
tin, in noch zu bestimmenden Stunden. 
10. Ueber den baierischen Coder 
judiciarius. 
Derselbe, in besondern anzuzelgenden 
Stunden. 
17. Praktikum, verbunden mit einem 
Relatorium. 
Derselbe, zmal wöchentlich von 11— 
123 Uhr. 
C. Staatswissenschaft. 
1. Encepklopaädie und Methodologie 
des Kameralstudiums. 
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Professor Geier, nach Sturm'’s 
Handbuche, in noch zu bestimmenden Stunden. 
2. Allgemeine Staats lehre oder 
Staatskunst (Politik) als pragmati- 
sche Uebersicht und Grundlage sämt- 
licher Zweige der Staats= und 
Kameral-Praris. 
Professor Behr, nach seinem neuen 
Abrisse der Scaatswissenschaftslehre (Bämb. 
b. Göbharde 1816), in noch zu bestimmen- 
den Stunden. 
3. Staatswissenschaft (oder Staats- 
lehre). 
Professor Wagner, nach seinem Buche 
„der Staat“ wöchentlich smal. 
4 Polizeiwlssenschaft, in Verblindung 
mit dem Pollzeirechte. 
Professor Mebßger, täglich von 10 — 
11 Uhr. 
5. Staatswlrthschaft und Finanzwis- 
enschafrt. 
Professor Behr, nach eigenem Systeme, 
mit Rücksicht auf die einschlagenden Ge- 
seze des baierlschen Staats, smal wöchene- 
lich von 4— 8 Uhr. 
6. Staatswirthschaft. 
Professor Geier, nach Schlözer's 
Handbuche, täglich in noch zu bestimmenden 
Stunden. 
7. Kameralpraxis. 
Derselbe, nach Sturm's Hand- 
buche, wöchentlich zmal in noch zu wäh- 
lenden Stunden. 
8. Landwirthschaft. 
Derselbe, nach Medicus, wös 
chentlich amal, in noch zu bestimmenden 
Stunden.
	        
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