Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

437 
vorgelegt wird. Die Protokolle mit ihren 
Beilagen werden bei dem General Sekreta- 
eiate bewahret, und können daselbst von den 
Mitgliedern des Staats Rathes eingesehen 
werden. 
I. ro. Für die Form der Ausfertigun- 
gen wird festgesezt: 
a)) die auf die Vernehmung des Staats Ra- 
thes gegebenen Geseze aus der bürgerli- 
chen, organischen und administrativen 
Gesezgebung, so wie über Verfassungs- 
Gegenstände, erscheinen unter dem ks- 
niglichen Titel in dem grössern Kanzlei= 
Style, unter des Königs eigenhändiger 
Unterschrift, und werden von sämtlichen 
Staats Ministern und dem Praͤsidenten 
des Staats Rathes kontrasignirt, von dem 
General Sekretär des Staats Rathes be- 
glaubiget, und durch das Gesezblatt be- 
kannt gemacht; 
b) 
kennenden Stelle (Nro. 15. 16. 17. 
im II. Titel) werden unter gleichmässt- 
ger Unterschrift des Königs, der Kon- 
trasignatur des einschlägigen Ministers 
und des Drdsidenten des Staats Rathes, 
Max Josephp. 
die Beschlüsse des Staats Rathes als er- 
438 
und der Beglaubigung des General- 
Sekretärs des Staats Rathes ausgefer- 
tiget; 
alle übrigen, auf die Gutachten und 
Anträge des Staats Rathes, an diesen 
und die Staats Ministerien erlassenen 
Entscheidungen und besonderen Auf- 
träge an dieselbe sollen als Kabinets Be- 
fehle unter des Königs alleiniger Un- 
terschrift und der Kontrasignatur des 
General Sekrerädrs des Staats Rathes 
ausgefertiget werden. Der in dieser 
Art den Staats Ministerien bekannt ge- 
machte Wille des Königs wird, wenn 
der Gegenstand es erfodert, durch diese 
mittels des Gesezblattes, oder nach Um- 
ständen an die betreffenden Stellen, aus- 
geschrieben. 
Wir vertrauen in Unsern Staats Rath, 
daß er, von der hohen Bestimmung des ihm 
gegebenen Wirkungskreises erfüllt, einen 
krdftigen Verein von Einsicht und redlicher 
Vaterlandsliebe um Uns bilden, und in dem 
Wohle Unsers Volkes das Ziel und den 
Lohn Unserer Regenten Sorge erkennen und 
befördern werde. 
·4 
München am 3. Mai 1817. 
Graf von Reigersberg, — Fürst Wrede, Feldmarschall, — Graf von Triva, 
Graf von Rechberg, — Graf von Thürheim, — Freiherr von Lerchenfeld. 
Nach dem Befehle 
Seiner Majestät des Kbnigs. 
Egid von Kobell, 
General Sekretär des kbniglichen Staats Rathes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.