Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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und Entschließungen ernstlich und ununter- 
brochen angelegen seyn zu lassen. 
Unser Volk wird in gegenwärtiger Ver- 
ordnung einen neuen Beweis Unserer lan- 
desvadterlichen Gesinnungen erkennen, und 
die unter nicht minder schwierigen Verhält- 
nißen bewährte Standhaftigkeit, Treue und 
Anhänglichkeit desselben in Verbindung mit 
dem ausgezeichneten wohlth#átigen Sinne 
des vermöglichen Theils der Nation, und 
insbesondere der Grundherrschaften, auf 
deren Anstrengungen und Unterstüzungen 
Wir mit voller Ruhe rechnen, verbürgen 
Uns die Hoffnung, daß es den vereinigten 
Kräften gelingen werde, die Uebel und 
Gefahren des Augenblicks, so weit es von 
menschlicher Gewalt abhängt, zu überwin- 
den, oder doch den Druck der Lasten viel- 
fach zu erleichtern. 
Unsere benannte Staats Minister des 
Innern und der Finanzen haben die Bekannt- 
machung der gegenwärtigen Verordnung 
durch das Regierungsblatt unverzüglich zu 
veranlassen. 
München den r. Mai 1817. 
Mar Josepp. 
Rach dem Befehle 
Seiner Majestät des Königs 
Egid von Kobell, 
General Sekretär des Staats Raths. 
  
(Den Konkurs der katholischen Pfarramts Kan- 
didaten im Ober Donaukresse betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die durch die allerhöchste Verordnung 
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von 1806 vorgeschriebene Konkurspruͤfung 
der katholischen Pfarramts Kandidaten wird 
im gegenwaͤrtigen Jahre am 28. Juli dahier 
an dem Size der unterfertigten Seelle ge- 
halten. 
Sämtliche Kandidaten, welche hiebei 
zugelassen werden wollen, müssen acht Jahre 
in der praktischen Seelsorge zurückgelegt 
haben, woran höchstens sechs Monate feh- 
len dürfen; übrigens haben dieselben ihren 
Admissions Gesuchen verschlossene Zeugnisse 
des bischöftichen Ordinariats, des Landge- 
richts, oder über haupt der betreffenden Po- 
lizei Behörde, dann der Schul nspektion, 
beizulegen, und ihre Admissions Gesuche we- 
nigstens drei Wochen vor Ablauf des Prü- 
fungs Termins einzureichen. 
Augsburg den 3. Mai 1817. 
Königliche Regierung des Ober- 
Donaukreises. 
Freiherr von Grafenreuth. 
Raiser, Direkter. 
  
Pfarreiten und Beneficien Erle- 
digungen. 
Im Isarkreise. 
1) Oas Beneficium zu Kothgeiserin. 
Das Beneficium zu Kothgeiserin 
ist durch die Versezung des lezten Bestzers 
erlediget worden. 
Es liegt in der Dicese Freising, im 
Landgerichte Landsberg, im Dekanate Gin- 
zelhofen, und in der Pfarrei Kothalting. 
Mit demselben ist auch die Seelsorge ver- 
bunden.
	        
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