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tat derselben, nach Vorschrift Unserer Ver-
ordnung vom 3. Mai, der vollständigen Ver-
ammlung des Staato Raths vorgelegt werden.
Gegenwärtiger Unser Befehl soll durch
das Regierungsblatt bekannt gemacht werden.
München den 6. Juni 1317.
Max Josepßp.
dach dem Befehle
Seiner Mojestät des Königs
Egid von Kobell
General Sekretär des Staats Naths.
Bekanntmachungen.
Seine Majestät der König haben aller-
gnädigst befohlen, daß der allerhöchst Den-
selben im versammelten Staats Rathe unter
dem 12. vorigen Monats über den Invali=
den — Militär Wittwen — Waisen — und
milden Stiftungs Fond erstattete Vortrag des
Staats Ministeriums der Armee, welchen
Seine Majestät der König mit allerhöchsten
Wohlgefallen aufgenemmen, mie der Bei-
lage zur allgemeinen Kenntniß gebracht wer-
den solle. #
München den 4. Juni 1377.
Nro. 1.
(Den Invaliden — Militär Wittwen — Waisen —
und milden Stiftungs Fond betreffend.)
Die allerhöchste Verordnung vom 15. vo-
rigen Monats (NRegierungsblatt Stück XVI.
C. S.) bestimmt: daß Seiner Majestät dem
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Könige im versammelten Staats Rathe über
den Invaliden— Militär Witewen — Waisen-
und milden Seiftungs Fond jährliche Rechen-
schast abgelegt werden soll.
Der ehrerbietigst Unterzeichnete glaube
demnach seine Pflicht zu erfüllen, wenn er
diffem allerhöchsten Beschlusse gleich jeze für
das schen längst verslossene Etats Jahr 1872
Folge leistet.
Derselbe unterlegt daher in der Aue
lage eine summarische Auszeige über den
Kasse Bestand dieser verschiedenen Anstalten
mit dem Schlusse des Etats Jahres 18:7,
wornach sich mit Ende Septembers 1316 ein
teines Vermögen ausweiset, und zwar:
bei der Milit är Wittwen Fonds Kasse mit
1, 17,634 fl. 35 kr. 2 hl.
bei der Waisen Fonds Kasse
541,926 fl. §8 kr. # hl.
bei der milden Seiftungs Fonds Kasse
40,167 fl. — kr. s hl.
bei der Invaliden Fonds Kasse
** 2 Doo fl. 32 kr. 6 hl.
Die Anlage Nro. 2. enthält eine kurze
Beschreibung über das Entstehen, die Fort-
schritte und die Verbindlichkeiten dieser An-
stalten.
Hieraus werden die Vortheile ermessen
werden, die dem Staate besonders durch
die Militär Witewen Kasse in finanzieller Hin-
sicht erwachsen.