Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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welche von der Stiftungs Administration be- 
zogen werden; auf boo fl. werden die Stol- 
Gefaͤlle angenommen. Hievon sind 17 fl. 
3 hl. jährliche Lasten abzuziehen. 
Es besteht der Antrag, daß die Hilfprie- 
ster in der Zukunft bei dem Pfarrer Woh- 
nung und Verpflegung erhalten sollen, wor- 
über aber dermal noch nicht entschieden 
werden kann. 
5) Das Beneficium in Gremheim. 
In Gremheim, 
königlichen Landgerichts Höchstädt, in der 
Diöces Augsburg ist das dortige Beneft- 
cium durch das Hinscheiden des bieherigen 
Beneficiaten erledigt worden. 
Mit demselben ist nach der Stifstungs- 
Urkunde die Obliegenheit verbunden, in dem 
FilialO#rte Gremheim die Christenlehren zu 
halten, die Mitanfsicht über die Schule 
auszuüben, dann überhaupt jene Aushilfe 
dem Pfarramte Blindheim zu leisten, welche 
das bischöfliche General Vicariat noch be- 
sonders näher bestimmen wird. 
Der Ertrag berechnet sich außer dem 
Genuße einer eigenen Wohnung auf 414 
fl., wovon jedoch 12 fl. 477 kr. für ver- 
schiedene Lasten in Abzug kommen. 
Im Rezatkreise. 
6) Die Local Kaplanei zu Virnsberg. 
Durch die Befsrderung des bigherigen 
bLokal Kaplans zu Virnsberg, Priesters 
einem Dorfe des 
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Nicolaus Straub, ist die von demselben 
versehene Local Kaplanei ") erledigt worden. 
Deren Einkünfte betragen an Geld und 
Natural Bezügen beildufg 40 fl., wofür 
nicht nur an Sonn-, Feier= und Werkta- 
gen der gewöhnliche Gotteodienst in Virns- 
bergzu halten, und die Aufsicht über die 
dasige Schule zu führen, sondern auch cha- 
ritative in dem 4 Stunden von Virnsberg 
entfernten Flecken Wilhermsdorf von Zeie 
zu Zeit Religions Unterricht zu ertheilen, 
und Gottesdienst zu halten ist. 
  
7) Die Pfarrei Windelsbach. 
Durch die Beförderung des Pfarrers Al- 
brecht auf die Pfarrei Langensteinach 7) ist 
die Pfarrei Windelsbach Decanats 
Kolmberg erledigt worden, deren Ertrag in 
der Fassion vom Jahre 1807 auf 70 fl. 
273 kr. berechnet worden ist. Die Bewer- 
ber um diese Pfarrei haben sich innerhalb 
4 Wochen zu melden. 
  
Pfarreien und Beneficien Verlei= 
hungen. 
  
  
Seine Majestät der König geruhten fol- 
gende Pfarreien und Benefscien an nachste- 
hende Indioiduen zu verleihen: 
Im Monate Juli l. J. 
am 106. die Pfarrei zu Endelhausen, 
Landgerichts Wekfrathshausen dem bisheri- 
*) S. 635. S. 681. 
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