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sterien I. 3. haben Wir ausgesprochen, daß
die an die Stelle der ehemaligen General-—
Post Direktion eintretende General Admini-
stration der Posten, der unmitteibaren Lei-
tung Unsers Ministeriums des Haufes und
des Aeußern untergeben seyn soll.
Ueber die Einrichtung dieser Central=
Verwaltungs Stelle erlassen Wir nun nach-
stehende nähere Bestimmungen.
Formation.
. 1.
Die General Administration der Posten
besteht aus:
einem Direktor,
vier Ober Posträáthen
und dem erfoderlichen Kanzlei-, Registra-
turs?, Kasse: und Rechnungs Personale.
S. 2.
Der Direktor und die Räthe, dann der
Central Kassier stehen in den Verhältnissen
als Staatsdiener, wie solche in den Haupt-
verordnungen vom 1. Jaͤnner 1805 und
8. Juni 1807 festgesezt sind. Die Ver-
hältnisse des übrigen Personals richten sich
nach der Verordnung vom 28. November
1312 und nach den übrigen schon bestehen-
den oder noch erfolgenden allgemeinen
Normen.
. 3.
Der Nang des Direktors und der Räthe
der General Posi Administration ist der näm-
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liche, wie er fuͤr die Direktoren und Raͤthe
anderer Central Stellen bestimmt ist.
· 4.
Die Gehälter werden in einem beson-
dern Etat festgesezt werden.
Wirkungse Kre is.
V. 5.
Die Generaleldministration der Posten
besteht als eine Unserem Ministerium des
Hauses und des Aeußern unmittelbar unter-
geordnete Central Verwaltungs Stelle, wel-
che nach einer vorzuschreibenden Dienst In-
struktion und angewiesenen Kompetenz ihre
Geschaäfte zu führen hat. In dieser Be-
ziehung erstreckt sich ihr Wirkungs Kreis im
Allgemeinen:
a) auf die obere Leitung und Beförderung
des KorrespondenzVerkehrs, die An-
legung oder zweckdienliche Abänderung
der reitenden und fahrenden Posikurse,
die Eingreifung der Influenzen, und
die möglichste Beschleunigung des Lau-
fes der Posten;
b) sie ertheilt den untergeordneten Post Be-
hoͤrden die Vorschrift uͤber die Dien-
stes Ordnung in den PostBüreau, über
das Manipulations= und Rechnungs-
wesen;
)sie führt die obere Aufsicht über das ge-
sammte Post Personal, und kortrollirt
dasselbe in seinen DienstFunktionen.
Von den Fähigkeiten und den Dienstes-
Eigenschaften der Posi Beamten und