857
ausgeprägten Jetton der Akademie zu be-
willigen, und ihm solchen, unter Bezem
gung des allerhöchsten besonderen Wohlge-
fallens über seine nüzlichen Bemühungen
zustellen lassen.
Dienstes Nachrichtem
Seine königliche Majestät haben geruht:
Im Monate September l. J.:
am s. den Salinen Hraktikanten und funk-
tionirenden Amteschreiber bei dem Haupt-
Salzamte Durkheim, Ludwig Meilbeck,
zum Rechnungs Gehilsen bei der General-
Salinen Admiristration, und den Oberlieu-
tenant Zie gler zum Salzamtsschreiber in
Memmingen zu ernennen;
am 8. dem bisherigen provisorischen
Landrichter Dündter in Roggenburg, die
definitive Bestdtigung auf seiner gegenwär-
tigen Stelle zu verleihen;
am g. den für das Studien Jahr 1817,
wiederholt durch Stimmenmehrheit zum
Rektor an der Universität zu Landshut ge-
wählten Prefessor der Rechte Doktor Mit-
termaier, unter Bezeugung der allerhöch-
sten Zufriedenheit über seine bisherige Amts=
führung zu bestätigen, und an die Stelle
der abgehenden Mitglieder des Senats,
welchen Seine königliche Majestät gleichfalls
die allerhöchste Zufriedenheit über ihre Funk-
tion zu erkennen geben ließen,
zu wechselnden Senatoren
aus der Sektion der Philosophie,
die Professoren Stahl und Fuchs,
358
aus der Sektion der Rechtskunde,
den Professor Wening, und
aus der Sektion der Medicin, den
Professor Röschlaub zu ernennen;
dann den bieherigen zweiten Revisor bei
dem Lotto Bureau in Würzburg, Christian
Hochstetter, zum Kotto Revisor in Speier,
an dessen Stelle den Revistons Gehilfen Mi-
chael Schwarzenbacher in Würzburg
zum zweiten Revisor des dortigen Lotto Bu,
reau's, und den quieszirenden Ritemeister
und bisherigen Diurnisten bei demselben
von Kern, zum Revisions Gehilfen zu be-
stimmen; endlich dem bisherigen Polizei-
Aktuar Lewer in Neuburg die Aktuars=
Stelle bei dem Dolizei Kommissartate zu
Eichstädt, und die Polizei Aktuars Stelle zu
Neuburg dem Polizei Aktuar Sereitle zu
Eichstädt zu verleihen.
Indigenats Verleihuns.
Seine königliche Majestät haben Sich
allergnädigst bewogen gefunden, dem Frei-
herrn Karl Heinrich Ernst von Bothmer
das nachgesuchte Indigenat unterm 8. Sep-
tember zu verleihen.
Berichtigung.
In der allerhöchsten Verordnung vom 13. Sep-
tember l. J. den Getreidhandel betreffend,
(Regierungsblatt S. 903. Zeile 11.) muß
es: Anwendung, statt: Anordnung
heißen.