Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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ausgeprägten Jetton der Akademie zu be- 
willigen, und ihm solchen, unter Bezem 
gung des allerhöchsten besonderen Wohlge- 
fallens über seine nüzlichen Bemühungen 
zustellen lassen. 
  
Dienstes Nachrichtem 
Seine königliche Majestät haben geruht: 
Im Monate September l. J.: 
am s. den Salinen Hraktikanten und funk- 
tionirenden Amteschreiber bei dem Haupt- 
Salzamte Durkheim, Ludwig Meilbeck, 
zum Rechnungs Gehilsen bei der General- 
Salinen Admiristration, und den Oberlieu- 
tenant Zie gler zum Salzamtsschreiber in 
Memmingen zu ernennen; 
am 8. dem bisherigen provisorischen 
Landrichter Dündter in Roggenburg, die 
definitive Bestdtigung auf seiner gegenwär- 
tigen Stelle zu verleihen; 
am g. den für das Studien Jahr 1817, 
wiederholt durch Stimmenmehrheit zum 
Rektor an der Universität zu Landshut ge- 
wählten Prefessor der Rechte Doktor Mit- 
termaier, unter Bezeugung der allerhöch- 
sten Zufriedenheit über seine bisherige Amts= 
führung zu bestätigen, und an die Stelle 
der abgehenden Mitglieder des Senats, 
welchen Seine königliche Majestät gleichfalls 
die allerhöchste Zufriedenheit über ihre Funk- 
tion zu erkennen geben ließen, 
zu wechselnden Senatoren 
aus der Sektion der Philosophie, 
die Professoren Stahl und Fuchs, 
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aus der Sektion der Rechtskunde, 
den Professor Wening, und 
aus der Sektion der Medicin, den 
Professor Röschlaub zu ernennen; 
dann den bieherigen zweiten Revisor bei 
dem Lotto Bureau in Würzburg, Christian 
Hochstetter, zum Kotto Revisor in Speier, 
an dessen Stelle den Revistons Gehilfen Mi- 
chael Schwarzenbacher in Würzburg 
zum zweiten Revisor des dortigen Lotto Bu, 
reau's, und den quieszirenden Ritemeister 
und bisherigen Diurnisten bei demselben 
von Kern, zum Revisions Gehilfen zu be- 
stimmen; endlich dem bisherigen Polizei- 
Aktuar Lewer in Neuburg die Aktuars= 
Stelle bei dem Dolizei Kommissartate zu 
Eichstädt, und die Polizei Aktuars Stelle zu 
Neuburg dem Polizei Aktuar Sereitle zu 
Eichstädt zu verleihen. 
  
Indigenats Verleihuns. 
Seine königliche Majestät haben Sich 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Frei- 
herrn Karl Heinrich Ernst von Bothmer 
das nachgesuchte Indigenat unterm 8. Sep- 
tember zu verleihen. 
  
Berichtigung. 
In der allerhöchsten Verordnung vom 13. Sep- 
tember l. J. den Getreidhandel betreffend, 
(Regierungsblatt S. 903. Zeile 11.) muß 
es: Anwendung, statt: Anordnung 
heißen.
	        
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