Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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gung sich durchaus keiner Kommissionsreise 
unterziehen. 
X 
Praͤsidenten, Vorstände, und Direkto- 
ren sollen, — ausser in den bereits vorschrift- 
mssig bezeichneten Fällen, oder in Fällen, 
welche schon der ordentliche Gang der Adr 
ministration nothwendig mit sich bringt, 3. 
B. zu Amtsertraditionen, Kassavisitationen, 
Rechnungsaufnahme rc, 2c.— ohne vorläu- 
sige Anzeige, und erhaltene Bewilligung 
keine Kommissionsabordnung, bei eigener 
Haftung, sich erlauben. 
XI 
Sämtliche kommittirende Stellen werden 
angewiesen, über die von ihnen angeordneten 
Kommissionen, — mit Anzeige des Gegen- 
standes, des Kommissärs, der Bewtlligung 
oder anderwärtigen Veranlassung, der Dauer, 
der Kosten und des Resultates — alle Viertel- 
jahre einen tabellarischen Konspekt dem be- 
treffenden Staats Ministerium zur Einsicht 
vorzulegen, welches denselben Unserm Staats- 
Ministerium der Finanzen mittheilen wird. 
XII. 
Die Diaͤten bei Kommissionen ausser Lan- 
des, so wie jene in ausserordentlichen Ange- 
legenheiten, und fuͤr Staatsdiener hoͤhern 
Ranges, welche in die bisherigen Diaͤten- 
Regulative nicht aufgenommen worden sind, 
sollen fuͤr jeden besondern Fall Unserer be- 
sondern allerhoͤchsten Bestimmung vorbehal- 
ten bleiben. 
Unserm obersten Rechnungshofe wird es 
zur Pflicht gemacht, bei Revision und Ent- 
864 
scheidung der Diäten Rechnungen, hienach 
strenge zu verfahren. 
Gegenwärtige Unsere allerhöchste Ver- 
ordnung soll durch das Regierungsblatt be- 
kannt gemacht werden. 
München den 23. September 1877. 
Max Joseph. 
Freiherr von Lerchenfeld. 
Aunf königl. allerhöchsten Besehl 
der General Sekretär 
G. v. Geiger. 
Bekanntmachungen. 
  
Sizungen der geheimen Staats- 
Raths Kommission. 
Folgende Rekurs Gegenstände wurden am 
18. September in der Sizung der königlichen 
Scaate Raths Kommisston entschieden: 
1) Die Sereitsache des Hufschmids Johann 
Pilsel zu Wegscheid, Landgerichts glei- 
chen Namens, im Unter Donaukreise, ge- 
gen den Handelsmann Kajeran Besen- 
bäck allda, wegen Gewerbsbeeinträchti- 
gung. 
) Die Streit: und Rekurfache der Klein- 
begüterten zu Volkmannsdorf, bandgerichts 
Moosburg, im Isarkreise, gegen die Groß- 
begüterten daselbst, wegen Vertheilung öder 
Weidegründe. 
3) Die Kulturstreltsache der Gemeinde 
Nordheim, bandgerichts Markt= Bibarr, 
im Rezatkreise, mit der fürstlichen Guts- 
herrschaft Schwarzenberg, wegen Ablösung 
der Schafweide.
	        
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