863
gung sich durchaus keiner Kommissionsreise
unterziehen.
X
Praͤsidenten, Vorstände, und Direkto-
ren sollen, — ausser in den bereits vorschrift-
mssig bezeichneten Fällen, oder in Fällen,
welche schon der ordentliche Gang der Adr
ministration nothwendig mit sich bringt, 3.
B. zu Amtsertraditionen, Kassavisitationen,
Rechnungsaufnahme rc, 2c.— ohne vorläu-
sige Anzeige, und erhaltene Bewilligung
keine Kommissionsabordnung, bei eigener
Haftung, sich erlauben.
XI
Sämtliche kommittirende Stellen werden
angewiesen, über die von ihnen angeordneten
Kommissionen, — mit Anzeige des Gegen-
standes, des Kommissärs, der Bewtlligung
oder anderwärtigen Veranlassung, der Dauer,
der Kosten und des Resultates — alle Viertel-
jahre einen tabellarischen Konspekt dem be-
treffenden Staats Ministerium zur Einsicht
vorzulegen, welches denselben Unserm Staats-
Ministerium der Finanzen mittheilen wird.
XII.
Die Diaͤten bei Kommissionen ausser Lan-
des, so wie jene in ausserordentlichen Ange-
legenheiten, und fuͤr Staatsdiener hoͤhern
Ranges, welche in die bisherigen Diaͤten-
Regulative nicht aufgenommen worden sind,
sollen fuͤr jeden besondern Fall Unserer be-
sondern allerhoͤchsten Bestimmung vorbehal-
ten bleiben.
Unserm obersten Rechnungshofe wird es
zur Pflicht gemacht, bei Revision und Ent-
864
scheidung der Diäten Rechnungen, hienach
strenge zu verfahren.
Gegenwärtige Unsere allerhöchste Ver-
ordnung soll durch das Regierungsblatt be-
kannt gemacht werden.
München den 23. September 1877.
Max Joseph.
Freiherr von Lerchenfeld.
Aunf königl. allerhöchsten Besehl
der General Sekretär
G. v. Geiger.
Bekanntmachungen.
Sizungen der geheimen Staats-
Raths Kommission.
Folgende Rekurs Gegenstände wurden am
18. September in der Sizung der königlichen
Scaate Raths Kommisston entschieden:
1) Die Sereitsache des Hufschmids Johann
Pilsel zu Wegscheid, Landgerichts glei-
chen Namens, im Unter Donaukreise, ge-
gen den Handelsmann Kajeran Besen-
bäck allda, wegen Gewerbsbeeinträchti-
gung.
) Die Streit: und Rekurfache der Klein-
begüterten zu Volkmannsdorf, bandgerichts
Moosburg, im Isarkreise, gegen die Groß-
begüterten daselbst, wegen Vertheilung öder
Weidegründe.
3) Die Kulturstreltsache der Gemeinde
Nordheim, bandgerichts Markt= Bibarr,
im Rezatkreise, mit der fürstlichen Guts-
herrschaft Schwarzenberg, wegen Ablösung
der Schafweide.