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Die hier ausgesprochene Zahl der zu ver-
leihenden Ordens Auszeichnungen an Inlaͤn-
der wird nicht uͤberschritten werden.
IV.
Der Ordensrath wird gebildet aus dem
Ordens Großkanzler, und dem Ordens Groß-
Schazmeister, welche ständige Mitglieder des
Ordens sind, wozu Wir noch 6 Großkreuze
und 6 Kommandeurs berufen werden.
V.
Eine Verleihung der drei ersten Grade
des Verdienstordens wird übrigens niemals
anders, als nach Anhörung des Ordensra-
thes vorgenommen werden, wogegen Wir
den vierten Grad, die Civil Verdienst Me-
daille, auf den unmittelbaren Vortrag Un-
serer Staats Ministerien verleihen werden.
Nach gegenwärtigen Beschlüssen wollen
Wir die Verdienst Ordens Statuten definitiv
bestimmt haben.
München den 8. Oktober 1877.
Max Josephp.
Graf von Rechberg.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
Der General Sekretär
von Baumiller.
Bekanntmachungen.
Sizung
der geheimen Staats Raths Kom-
mission.
Folgende Rekurs Gegenstände wurden am
J0o. September 817 in der Sizung der ks-
878
niglichen Staats Raths Kommission entschie-
den:
1. Der Rekurs des Mathaͤus Faust, zu
Aschaffenburg, gegen Heinrich Sauer,
den Todtengraͤbers Dienst betreffend, wurde
an das koͤnigliche Staats Ministerium des
Innern verwiesen.
2. Die Rekurs Beschwerde des Melbers
Michael Fuchs und Konsorten zu
Abensberg im Regenkreise, gegen die
Baͤcker daselbst, wegen Gewerbs Beein-
traͤchtigung.
3. Der Rekurs des Oberförsters Candus
zu Wolfstein im Unter Donaukreise, in
der Klag und Streitsache des Bauers
Mathias Stockinger, am Kreuzberg,
wegen Wildschadens Ersaz.
4. Der Rekurs des Uhrmachers Johann
Maier zu Troßberg im Ilarkreise, ge-
gen die Verlethung einer Großlihrma=
chers Gerechtsame an Joseph Bernet
zu Altenmarkt, wurde an das königliche
Staats Ministerium des Innern gewiesen.
§5. Die Berufung der Elisabetha Grei-
ner, nunmehr verehelichten Prandl,
brduenden Bürgerin zu Roding im Re-
henkreise, gegen die dortigen Tafern-
wirthe, wegen Gewerbs Beeinträchtigung.
6. Der Rekurs der Ehefrau Theresta, des
Kupferschmids Gotefried Bauer, in
München, gegen ihren Ehemann, die
Ausübung des Kupferschmids Gewerbes
betreffend.