Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Die hier ausgesprochene Zahl der zu ver- 
leihenden Ordens Auszeichnungen an Inlaͤn- 
der wird nicht uͤberschritten werden. 
IV. 
Der Ordensrath wird gebildet aus dem 
Ordens Großkanzler, und dem Ordens Groß- 
Schazmeister, welche ständige Mitglieder des 
Ordens sind, wozu Wir noch 6 Großkreuze 
und 6 Kommandeurs berufen werden. 
V. 
Eine Verleihung der drei ersten Grade 
des Verdienstordens wird übrigens niemals 
anders, als nach Anhörung des Ordensra- 
thes vorgenommen werden, wogegen Wir 
den vierten Grad, die Civil Verdienst Me- 
daille, auf den unmittelbaren Vortrag Un- 
serer Staats Ministerien verleihen werden. 
Nach gegenwärtigen Beschlüssen wollen 
Wir die Verdienst Ordens Statuten definitiv 
bestimmt haben. 
München den 8. Oktober 1877. 
Max Josephp. 
Graf von Rechberg. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
Der General Sekretär 
von Baumiller. 
  
Bekanntmachungen. 
Sizung 
der geheimen Staats Raths Kom- 
mission. 
Folgende Rekurs Gegenstände wurden am 
J0o. September 817 in der Sizung der ks- 
878 
niglichen Staats Raths Kommission entschie- 
den: 
1. Der Rekurs des Mathaͤus Faust, zu 
Aschaffenburg, gegen Heinrich Sauer, 
den Todtengraͤbers Dienst betreffend, wurde 
an das koͤnigliche Staats Ministerium des 
Innern verwiesen. 
2. Die Rekurs Beschwerde des Melbers 
Michael Fuchs und Konsorten zu 
Abensberg im Regenkreise, gegen die 
Baͤcker daselbst, wegen Gewerbs Beein- 
traͤchtigung. 
3. Der Rekurs des Oberförsters Candus 
zu Wolfstein im Unter Donaukreise, in 
der Klag und Streitsache des Bauers 
Mathias Stockinger, am Kreuzberg, 
wegen Wildschadens Ersaz. 
4. Der Rekurs des Uhrmachers Johann 
Maier zu Troßberg im Ilarkreise, ge- 
gen die Verlethung einer Großlihrma= 
chers Gerechtsame an Joseph Bernet 
zu Altenmarkt, wurde an das königliche 
Staats Ministerium des Innern gewiesen. 
§5. Die Berufung der Elisabetha Grei- 
ner, nunmehr verehelichten Prandl, 
brduenden Bürgerin zu Roding im Re- 
henkreise, gegen die dortigen Tafern- 
wirthe, wegen Gewerbs Beeinträchtigung. 
6. Der Rekurs der Ehefrau Theresta, des 
Kupferschmids Gotefried Bauer, in 
München, gegen ihren Ehemann, die 
Ausübung des Kupferschmids Gewerbes 
betreffend.
	        
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