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(Die Anmeldung zu den Praͤbenden bei der
Freiherrlich von Huttenschen Fraͤulein—
Stiftung betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Daß das bisher von der königlichen be-
sondern Stiftungs Administration der Wohl-
thätigkeit zu Nürnberg, jedoch zur isolirten
Verwendung, verwaltete Vermögen der Frei-
herrlich von Huttenschen Frckulein Stif-
tung, in Gemäßheit des organischen aller-
höchsten Edikte vom 6. März l. J., auf Re-
klamation des Stiftungs Vorstandes, an sel-
bigen zur eigenen Verwaltung hinausgege-
ben worden: wird mit dem Aufügen be-
kannt gemacht, daß, so wie dadurch an
dem Wesentlichen der Sttstung und an
der Beziehung, in welcher alle Stiftungen
im Königreiche der Aufsicht und Leitung der
höheren Kmatel noch ferner vorschriftmäßig
unterworfen bleiben, nichts geändert wird,
also auch in Ansehung der Anmeldungen re-
spektive zum Genuß der größern protestanti-
schen Fränkischen Fcäulein Stiftung, und zur
Eintragung in die für die zweite gemischte
Baunachische Fräulein Stiftung, besonders
geführt werdende Matrikel, es bei den Vor-
schristen des O. II. und G. XV. der Freiherr=
lich von Hurtenschen Seiftungolirkunde
vom 35. Juni 1 goz, und den hierauf Be-
zug habenden Artikeln der königlichen aller-
höchsien Besiätigungs Urkunde vom 30.
März 1311, noch ferner sein Bewenden hat,
und somit auch die Anmeldungen, soviel
die proteflantische Fränkische Fräulein Stif-
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tungs Anstalt anlangt, durch die jederzeitige
Frdulein Stiftungs Vorsteherin, bei welcher
sie zu übergeben sind, der königlichen Re-
gierung des Rezatkceises vorgelegt; die
innerhalb dreier Monate nach der Geburt
seder stiftungsfähigen Fräulein zu bewir-
kenden Anmeldungen Behufs der Aufnahme
in die Matrikel für die gemischte Baunachi-
sche Fräulein Stiftung aber, in der in J. XV.
der StiftungsUrkunde und Artikel XXI.
der königlichen Bestätigungs Urkunde vorge-
schriebenen Art und Weise, unmittelbar bei
der königlichen Regierung Kammer des In-
nern dahier, zur weitern Veranlassung eint
Fereicht werden mussen.
Ansbach am 15. November 1817.
Königliche Regierung des Rezat--
kreises.
Kammer des Innern.
Graf v. Drechsel. v. Lug.
Wallmüller.
(Die Semestralptüfung an der koniglichen Zen-
tral Vererinär Schule zu München im Schul-
jahre 18177 betreffend.)
Als Resultat der Semestral Prüfung
des Schuljahres 1813 bei der königlichen
Zentral Vererinär Schule zu München, wer-
den nachstehende Veterinäár Eleven, welche
wegen ihres Fortganges im baufe dieses
Schuljahres als Preiseträger würdig erach-
tet und bestätiget worden sind, hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.