Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 48.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 25. Juli 1914.
I. Abtellung.
II. Abteilung.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Erbpachthufe
Nr. XIII zu Holthusen. (2) Bekanntmachung, betreffend Freigabe der
Nebenchaussee Lübtheen—Jessenitz—Landesgrenze für den öffentlichen
Verkehr. (3) Bekanntmachung, betreffend Einziehung von Diophtherie-
Serum (4) Bekanntmachung, betreffend Einziehung von Tetanus-Serum.
(5) Bekanntmachung, betreffend Erlöschen der Maul= und Klauenseuche.
(6) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweine-
seuche bezw. Schweinepest. (7) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung
von Posthilfstellen in Vorderhagen und in Wozinkel.
Dienst- pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 16. Juli 1914, betreffend Geländeerwerb aus der
Erbpachthuse Nr. XIII zu Holthusen.
ach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Holthusen der Erwerb von rund 930 qm Gelände
aus der Erbpachthufe Nr. XIII zu Holthusen genehmigt worden.
Die zu erwerbende Fläche liegt zwischen den Bahnstrecken Ludwigslust—Schwerin
und Hagenow—Holthusen am südlichen Ende des Bahnhofes Holthusen.
Schwerin, den 16. Juli 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.