Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  14.  187

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.

 

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  27.  Februar  1914.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  das  Inkrafttreten  neuer  Vorschriften
5  üiüber  die  Benuhung  Großherzoglicher  Dienstländereien.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  20.  Februar  1914,  betreffend  das  Inkrafttreten  neuer
Borschriften  Über  die  Benutzung  Großherzoglicher  Dienstländereien.

Die  nachstehend  bekanntgegebenen  Vorschriften  über  die  Benutzung  Großherzoglicher
  Dienstländereien  treten  am  1.  März  d.  Is.  in  Kraft.  Mit
diesem  Zeitpunkte  verliert  das  Regulativ  vom  25.  Juli  1887,  betreffend
die  Benutzung  Großherzoglicher  Dienstländereien  (Röl.  Nr.  24),  seine
Gültigkeit.

Schwerin,  den  20.  Februar  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
C.  Graf  von  Bassewitz-Levetzow.  A.  von  Pressentin.  Langfeld.