Nr. 16. 1914. 185
Anlage 8 I.
Ais Vertreter der Arzte und der Krankenkassen im Schiedsamte für den
Bezirk des Oberversicherungsamts Schwerin sind Vertreter zu wählen. Die
zu Wählenden werden zur Hälfte aus den Mitgliedern der Organe der Krankenkassen,
die im Bezirke des Schiedsamts ihren Sitz haben, zur Hälste aus Arzten entnommen.
Sie haben hiernach —— zu wählen.
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel muß in dem anliegenden
Wahlumschlage verschlossen in einem besonderen an den Unterzeichneten
gerichteten Umschlage spätestens bis zum
bei mir eingehen.
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mi anderen Wahlberechtigten eine
Vorschlagsliste
für die Wahl bis zum 189 . bei mir einzureichen.
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen für die Wahl wird
besonders hingewiesen.
Schwerin, den 19. .
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts als Wahlleiter.
Auf der Ruckseite der Aufforderung sind die Nr. 1, II der Bestimmungen lür dle Blldung
und Täligkelt des Schiedsamts und die Nr. 2, 4, 11, 12, 18, 10 Abl. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken.
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