Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  16.  1914.  185
Anlage  8  I.

Ais  Vertreter  der  Arzte  und  der  Krankenkassen  im  Schiedsamte  für  den
Bezirk  des  Oberversicherungsamts  Schwerin  sind  Vertreter  zu  wählen.  Die
zu  Wählenden  werden  zur  Hälfte  aus  den  Mitgliedern  der  Organe  der  Krankenkassen,
die  im  Bezirke  des  Schiedsamts  ihren  Sitz  haben,  zur  Hälste  aus  Arzten  entnommen.

Sie  haben  hiernach  ——  zu  wählen.
Ihnen  stehen  Stimmen  zu.  Der  Stimmzettel  muß  in  dem  anliegenden

  Wahlumschlage  verschlossen  in  einem  besonderen  an  den  Unterzeichneten
gerichteten  Umschlage  spätestens  bis  zum

 

bei  mir  eingehen.
Ich  fordere  Sie  auf,  in  Gemeinschaft  mi  anderen  Wahlberechtigten  eine

Vorschlagsliste

für  die  Wahl  bis  zum  189  .  bei  mir  einzureichen.
Auf  die  umstehend  abgedruckten  wichtigsten  Bestimmungen  für  die  Wahl  wird
besonders  hingewiesen.

Schwerin,  den  19.  .
Der  Vorsitzende  des  Oberversicherungsamts  als  Wahlleiter.

Auf  der  Ruckseite  der  Aufforderung  sind  die  Nr.  1,  II  der  Bestimmungen  lür  dle  Blldung
und  Täligkelt  des  Schiedsamts  und  die  Nr.  2,  4,  11,  12,  18,  10  Abl.  2,  3  der  Wahlordnung  abzudrucken.

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