Nr. 18. 1914. 217
1. Eichprüfung.
Die Eichprilung dieses Schiffes wurde durch
erforderlich. Sie wurde
ausgeführt und ergab:
1. Bauliche Anderungen seit der Eichung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben:
am
2. Das Fedlen-) der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die
Vorhandenfein)
weitere Untersuchung. benutzt werden konnten.
eine-)
Nach § 10 Abs. 2 war daher feins Neueichung erforderlich.
3.*) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger
angezeigten Tiefgängen:
rechts —— rechts m rechtt . m
vorn links —.. m. Mitte unks. binten ! #nks 4
Im Durchschnit. mm
õ
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m
Der Leertiefgang ist daher * — geworden im Durchschnitt.. m
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der
Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer
Eichschein ausgefertigt.
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie
auf Neuausfertigung des Eichscheins (8 10 Abs. 5) lag vor.
das Elchprotokoll geändert") ein-) ich-
Es wurde daher 2oz-Ergebals der EichprüfundI— -chscheit-Seemerkts) und feins) neuer Eich
schein ausgefertigt.
4. Es wurde — Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die
so wesentlich war, daß aus diesem Grunde — Neueichung erforderlich wurde.
Schiffseichbehörde.
(Unterschrlift.)
(
"*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.
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