276 Nr. 26. 1914.
Es kommen im § 16, Absatz 1 die Worte
„unbeschadet der Bestimmungen des § 11, betreffend Dienstkinder,“
in Wegfall.
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 18. April 1914.
Friedrich Franz. 6
Langfeld. von Blüicher. L. von Meerheimb.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 28. März 1914, betreffend die von dem Erblandmarschall
Klosterhauptmann Carl von Lützom auf Eickhof errichtete
Fideikommißstiftung.
Mit dem am 16. Januar d. Is. erfolgten Tode des Erblandmarschalls
Klosterhauptmanns Carl von Lützow auf Eickhof ist die von diesem errichtete
Fideikommißstiftung über die im Amte Mecklenburg belegenen Lehngüter
Eickhof und Eickelberg in Kraft getreten.
Schwerin, den 28. März 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministerium.
Im Auftrage: Heuck.
Berichtigung.
In der Fe Handerkaueliste für Krankenkassen — Anlage A zu Nr. 23 des Regierungt-Blattes
— muß es 4 Zeile 20 bei Oleum Amygdalarum in Spalte 1 statt
„à30 g 30“ heißen: 0 20 ferner ist Seite 5 Zeile 2 von unten bei Tablettse
Hexamethylentetramin in Spalte 1 statt „20 Stück 20“ zu lesen: „20 Stück 50“.