Nr. 28. 267
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Negierungs-V
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 4. Mai 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) elanntmachung, betreffend-Abänderung der rundsätze für die
Veranschlagung der Pfarreinkommen. (2) Bekanntmachung, betresffend
Veränderung der Standesamtsbezirke Rosgenstorf und Damshagen.
(3) Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der Fideikommißstiftung
über das. Allodialgut Boek m. N., A. Neustadt.
LI. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 24. April 1914, betreffend Abänderung der Grundsätze
für die Veranschlagung der Pfarreinkommen.
Die unter dem 8. Februar 1906 bekannt gemachten Grundsätze für die
Veranschlagung der Pfarreinkommen (Rbl. Nr. 5) erhalten im § 4 Absatz 1
nachstehende Fassung: «
Für die Berechnung der Getreidelieferungen ist der zehnjährige
Durchschnitt der Martinipreise maßgebend, wie sie jährlich vom
Großherzoglichen Finanzministerium, Abteilung für Domänen und
Forsten, in der Amtlichen Beilage des Regierungsblatts veröffentlicht
sind.
Schwerin, den 24. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
von Blücher. L. von Meerheimb.