Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  28.  267

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Negierungs-V
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  4.  Mai  1914.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  elanntmachung,  betreffend-Abänderung  der  rundsätze  für  die
Veranschlagung  der  Pfarreinkommen.  (2)  Bekanntmachung,  betresffend

Veränderung  der  Standesamtsbezirke  Rosgenstorf  und  Damshagen.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  das  Inkrafttreten  der  Fideikommißstiftung
über  das.  Allodialgut  Boek  m.  N.,  A.  Neustadt.

 

LI.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  24.  April  1914,  betreffend  Abänderung  der  Grundsätze
  für  die  Veranschlagung  der  Pfarreinkommen.
Die  unter  dem  8.  Februar  1906  bekannt  gemachten  Grundsätze  für  die
Veranschlagung  der  Pfarreinkommen  (Rbl.  Nr.  5)  erhalten  im  §  4  Absatz  1
nachstehende  Fassung:  «

Für  die  Berechnung  der  Getreidelieferungen  ist  der  zehnjährige
Durchschnitt  der  Martinipreise  maßgebend,  wie  sie  jährlich  vom
Großherzoglichen  Finanzministerium,  Abteilung  für  Domänen  und
Forsten,  in  der  Amtlichen  Beilage  des  Regierungsblatts  veröffentlicht
  sind.

Schwerin,  den  24.  April  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
von  Blücher.  L.  von  Meerheimb.