Nr. 40. 1914. 8348
Das Auspuffrohr des Motors ist zur Vermeidung übermäßiger Erhitzung durch
eeignetes Material isoliert und außerdem nach oben und seitwärts mit einer durch-
cherten Umwandung aus Eisenblech versehen, welche oben einen doppelten Boden in
etwa 8 cm Abstand besitzt. „
Die gut schließende Tür an dem Schutzgehäuse des Motors trägt die Aufschrift:
Tür stets geschlossen halten!
Petrieb ohne easte im Auspufftopf verboten.
Das Brennstoffgefäß darf nur in einer Entfernung von mindestens 6 m
von der Betriebsstätte oder von brennbaren Gegenständen aufgefüllt
werden.“
II.
Die Nachfüllung des Boeunstofgefäßes erfolgt durch einen am unteren Ende des
Gefäßes fest eingeln ten S-förmigen Rohrstutzen, welcher bie Nachfüllung erst nach
gen F des äßes aus dem Apparat und nur unter Verwenbung einer Flügel-
umpe zuläßt.
Der Rohrstutzen und das Zulaufrohr zum Motor sind gegen äußere Beschädi-
gungen. dur — Lorke rungen in ausreichender Weise gest t.
er Rauminhalt de ennstoffgefäßes gestattet einen mindestens zwölfstündi
Vollbetrieb des Motors ohne Nach Ds bes —
III.
Das Auspu frohr mündet in einen unmittelbar neben dem Motor fest eingebauten
Auspusfftoyf, wel er in mehreren labyrinthartigen Kammern durch eein braufeartiges
geohrune esondere trichterförmige Ansätze eine vollständige Verteilung der Auspuffgase
Brennstoff IV.
„Brennstoffgefäße und Auspufftopf mit je einem dur ernieten befestigte
Frischilde versehen, welches die Anbringung eines behör d eten beekiten