Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  55.  129

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  5.  August  1914.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Behebung  der  durch  die  Kriegsgefahr
bedingten  landwirtschaftlichen  Notstände.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
Aussetzung  des  Unterrichts  in  den  Gewerbeschulen.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  August  1914,  betrefsfend  Behebung  der  durch
die  Kriegsgefahr  bedingten  landwirtschaftlichen  Notstände.  .
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  Seine  Hoheit  den  Herzog  Johann
Albrecht  mit  der  Bildung  eines  Ausschusses  zur  Behebung  der  durch  die  Kriegsgefahr
  bedingten  landwirtschaftlichen  Notstände  beauftragt.  Dieser  Ausschuß,
welcher  dem  Großherzoglichen  Ministerium  des  Innern  untersteht,  ist  nach  Ausweis
  des  gleichzeitig  bekannt  gegebenen  Aufrufes  heute  unter  Allerhöchster  Genehmigung
  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  zusammengetreten.
Die  Magistrate  werden  angewiesen,  unverzüglich  im  Sinne  des  Aufrufes
die  Ortsausschüsse  zu  bilden.  Die  gleiche  Anweisung  ergeht  hiermit  an  die  beteiligten
  Großherzoglichen  Amter.  Die  Bildung  der  Ortsausschüsse  ist  der  Geschäftsstelle
  des  Landesausschusses  (Ministerium  des  Innern)  sofort  anzuzeigen.

Schwerin,  den  4.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  von  Meerheimb.  «