Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

432 Nr. 55. 1914. 
(2) Bekanntmachung vom 4. August 1914, betreffend Aussetzung des Unterrichts 
in den Gewerbeschulen. 
Die derzeitigen Verhältnisse lassen es angezeigt erscheinen, daß der Unterricht in 
den Gewerbeschulen bis auf weiteres ausgesetzt wird. 
Die Ortsobrigkeiten bezw. Schulvorstände wollen entsprechende Anord- 
nungen erlassen, auch in geeigneter Weise darauf hinwirken, daß Gewerbeschüler, 
welche in gewerblichen Betrieben entbehrlich sind, an den Erntearbeiten teil- 
nehmen. 
Schwerin, den 4. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. von Meerheimb.
	        
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