Ar. 82. 5011
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
E Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 1. September 1914.
--.,.. Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Unterstützung österreichischer Familien
„ im Inlande und deutscher Familien im Auslande. (2) Bekanntmachung,
betreffend Heranziehung ehemaliger Unteroffiziere als Ausbildungspersonal.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 31. Auguft 1914, betreffend Unterftlitzung österreichischer
Familien im Inlande und deutscher Familien im Auslande.
Eine Zuschrift des Reichskanzlers vom 27. d. Mts., betreffend die Unter-
stützung der in Deutschland zurückgebliebenen Familien der in den österreichisch-
ungarischen Heeresdienst einberufenen Mannschaften sowie der im Auslande
zurückgebliebenen Familien der in den deutschen Heeresdienst einberufenen
Mannschaften, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Armenverbände werden angewiesen, in dringenden Fällen die öster-
reichisch-ungarischen Staatsangehörigen vorläufig notdürftig zu unterstätzen.
Die hierdurch erwachsenden Kosten sind durch Vermittelung der Dirigierenden
Kommission des Landarbeitshauses zu Güstrow bei dem zuständigen k. k.
Konsulat zu Lübeck zwecks Erstattung anzumelden.
Schwerin, den 31. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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