Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

546 Nr. 86. 1914. 
Anlage.3. 
Stellvertretendes Generalkommando Altona, den 30. August 1914. 
IX. Armeekorps. 
Abt. Ib Nr. 11382. 
Für landwirtschaftliche, staatliche und kommunale Betriebe wird von heute ab 
die Erlaubnis zum Kauf von Schwerbenzin und Schwerbenzol in besonderen Ausnahme- 
fällen gestattet werden. "- « 
ie Ausgabe darf nur mit Genehmigunß des Generalkommandos erfolgen. Die 
Freigabescheine sind von den Lieferanten einzubehalten und hat jeder Lieferant die von 
ihm verabfolgten Mengen — in gleicher Weise, wie das bereits für Leichtbenzin und 
Leichtbenzol durch die öffentliche Bekanntmachung vom 27. —. 14 angeordnet ist — der 
Inspektion des Militär-Luft= und Kraftfahrwesens in Berlin-Schöneberg, Fiskalische 
Straße, an jedem Sonnabend anzuzeigen, unter Beifügung der Freigabescheine. 
Die Briefe können unfrankiert als Heeressache Aaefnot werden, müssen dann 
#aber den Stempel einer Militär-, Polizei= oder Ortsbehörde erhalten. 
Auf den Freigabescheinen für landwirtschaftliche, staatliche und kommunale Be- 
triebe wird hier besonders vermerkt werden, daß es sich um Schwerbenzin oder Schwer- 
benzol handelt, auch werden diese Scheine eine rote Nummer erhalten, um sie von den 
übrigen unterscheiden zu können. 
Es ist zu verstehen unter 
Schwerben in eine Ware, von welcher übersieden bis zu 
100 Celstas nicht mehr als 13 Vola% 
16 
0% « « « « 85 « % » « 
Schwerbenzol alle Benzolsorten, welche von 1200 Celsius an zu sieden 
beginnen. 
Den Nachweis, daß das abzugebende Schwerbenzin oder Schwerbenzol den an- 
gegebenen Bedingungen entspricht, hat der abgebende Lieferant dem Generalkommando 
urch Attest einer behördlichen Untersuchungsstelle oder eines vereidigten Handels- 
chemikers zu führen, diese Atteste sind von den Lieferanten dem Generalkommando zum 
20. 9. 14 vorzulegen. 
Die Prüfung der Sorte hat nach dem Englerschen Verfahren unter dreimaligem 
Zurückgehen um 10°% Celsius zu erfolgen. elersch seb 
Der kommandierende General. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
An Fabriken und Lieferanten.
	        
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