Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  87.  547

Regierungs-Blatt

für  daß

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  7.  September  1914.
Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Mißbrauch  von  Ausweisen  zur  freien
Eisenbahnfahrt.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  September  1914,  betreffend  Mißbrauch  von

Ausweisen  zur  freien  Eisenbahnfahrt.
Es  ist  vorgekommen,  daß  junge  Leute,  denen  zwecks  Meldung  als  Kriegsfreiwillige
  von  Polizei,  oder  Ortsbehörden  gemäß  Militär-Transport.  Ordnung.
Anlage  IIIa  §e  (Heer-Ordnung,  §  42°  Anm.)  Ausweise  zur  freien  Eisenbahnfahrt
  ausgestellt  sind,  diese  Bescheinigung  zu  sonstigen  Reisen  mißbraucht  haben.
Es  sind  daher  diese  Ausweise  in  Zukunft  nur  nach  eingehender  Prüfung  der
Persönlichkeit  usw.  des  sich  Meldenden  sowie  nur  für  die  Fahrt  vom  Ausstellungs=
  zum  Gestellungsort  auszufertigen.

Schwerin,  den  4.  September  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

 

Mit  dieser  Nr.  87  wird  ausgegeben:  Nr.  69  des  Reichs-Gesetzblatts  von  1914.
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