Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  143.  761

Regierungs-Blatt

für  das

Großzherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  30.  Dezember  1914.

Inhalt.
II.  Abteilung.  c)  Bekanntmachung,  betreffend  Haferbedarf  der  Heeresverwaltung.

 

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  Dezember  1914,  betressend  Haferbedarf  der
Heeresverwaltung.

Zwecks  Deckung  des  Haferbedarfs  für  die  Heeresverwaltung  ist  die  Spezialkommission
  zur  Beschaffung  der  Landlieferungen  im  Kriege  ermächtigt  worden,
im  Lande  vorhandene  Bestände  an  gedroschenem  und  ungedroschenem  Hafer,
soweit  sie  nicht  unbedingt  für  den  eigenen  Wirtschaftsbetrieb  erforderlich  sind,
nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen  für  Heereszwecke  sicher  zu  stellen.

Die  auf  Grund  der  Verordnung  vom  1.  April  1881  zur  Ausführung
des  Kriegsleistungsgesetzes  eingesetzte  Spezialkommission  zur  Beschaffung  der
Landlieferungen  im  Kriege  besteht  aus  dem  Drosten  Eichbaum  zu  Crirvitz
als  Vorsitzenden  sowie  dem  Gutsbesitzer  Hillmann  auf  Zülow  und  dem
Bürgermeister  Hofrat  Dr.  Burmeister  zu  Boizenburg  als  Mitgliedern.
Die  Kommission  hat  den  Auftrag  erhalten,  vorläufig  wegen  des  freihändigen
Ankaufs  des  zurzeit  vorliegenden  Bedarfs  mit  den  Besitzern  größerer  Haferbestände
  in  Verhandlung  zu  treten.

Da  die  Spezialkommission  in  der  Lage  ist,  beim  freihändigen  Ankauf
günstigere  Bedingungen  zu  stellen  als  beim  Requisttions-  bezw.  Landlieferungs-195