Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

762 Nr. 143. 1914. 
verfahren, so wird den Besitzern im eigensten Interesse dringend empfohlen, 
von der sich jetzt noch bietenden Gelegenheit des freihändigen Verkaufs in 
möglichst großem Umfange Gebrauch zu machen und ihre Vorräte der Spezial- 
kommission z. H. des Drosten Eichbaum zu Crivitz zum Ankauf für die 
Heeresverwaltung zur Verfügung zu stellen. 
Wegen des Erwerbs des Hafers für die Heeresverwaltung im Wege 
der Requisition bezw. der Landlieferungen werden demnächst weitere Anord- 
nungen ergehen. 
Schwerin, den 29. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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