Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 3.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 14. Januar 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die für das Jahr 1913 auszustellenden
Nachweisungen über die Krankenversicherung der Arbeiter. (2) Bekannt-
machung, betreffend die zur Rückzahlung am 1. Juli 1914 ausgelosten
Schuldverschreibungen der Eisenbahnschuld von 1870 und die früher aus-
gelosten, jedoch nicht zur Einlösung vorgelegten Schuldverschreibungen
derselben Eisenbahnschuld. (3) Bekanntmachung, betreffend die nicht
abgeholten Zinsen der Eisenbahnschuld von 1870. (4) Bekanntmachung,
betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche und Schweinepest.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 9. Januar 1914, betreffend die für das Jahr 1913
aufzustellenden Nachweisungen über die Krankenversicherung der Arbeiter.
Nachdem die bisherigen eingeschriebenen Hilfskassen am 1. Juni 1912 kraft Gesetzes
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit geworden sind, kommt für sie die Übersendung
von Nachweisungen über die Krankenversicherung im Jahre 1913 für das Kaiserliche
Statistische Amt in Wegfall.
Im übrigen sind die Nachweisungen über die Krankenversicherung der Arbeiter
für das abgelaufene Kalenderjahr 1913 noch in derselben Weise wie früher aufszustellen.
Die unter Benuztzung der vorgeschriebenen Formulare (für die Gemeindekranken-
versicherung und für die bisherigen einzelnen Arten der Krankenkassen) von den bis-
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