Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 15. 77 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 30. Januar 1915. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 5.) Verordnung, betreffend Gnadenerweisungen für Kriegs- 
teilnehmer. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Haferlieferungen. 
I. Abteilung. 
(Nr. ö5.) Verordnung vom 27. Jannar 1915, betreffend Gnadenerweisungen 
für Kriegsteilnehmer. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
Aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II. 
bestimmen Wir, daß die bei Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden 
Unseres Landes anhängigen gerichtlich noch nicht eingeleiteten Untersuchungen 
gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege niedergeschlagen werden, soweit 
diese Untersuchungen vor dem heutigen Tage und vor der Einberufung zu den 
Fahnen begangene 
1. Übertretungen oder 
2. Vergehen mit Ausnahme derjenigen des Verrats militärischer Ge- 
heimnisse oder 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.