Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  83  1915.  487

(4)  Bekanntmachung  vom  25.  August  1915,  betreffend  die  Prüfungskommission

für  die  zahnärztlichen  Prüfungen  für  das  Prüfungsjahr  1.Oktober  1915/16.
Zu  Mitgliedern  der  auf  Grund  des  §  21  der  Prüfungsordnung  für  Zahnärzte  vom
15.  März  1909  gebildeten  zahnärztlichen  Pebsllungkorp#nk  an  Unversüli
u  Rostock  sind  für  das  Prüfungsjahr  1.  Oktober  1915/16  die  Professoren  Geheimer
Medizinalrat  Dr.  Kobert,  Geheimer  Medizinalrat  Dr.  Pfeiffer,  Geheimer  Medizinalrat
  Dr.  Müller,  Dr.  Schwalbe,  Dr.  Reinmöller  und  Dr.  Friboes
und  als  Vertreter  des  Geheimen  Medizinalrats  Dr.  Müller  der  Professor  Dr.  Franke

sowie  als  Vertreter  des  Professors  Dr.  Reinmöller  der  Privatdozent  Dr.  Moral
ernannt  worden.

Vorsitzender  der  Kommission  ist  der  Professor  Dr.  Schwalbe,  sein  Stellvertreter
im  Vorsitz  der  Geheime  Medizinalrat  Professor  Dr.  Kobert.

Schwerin,  den  25.  August  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Medizinalangelegenheiten.
Im  Auftrage:  Mühlenbruch.

(5)  Bekanntmachung  vom  30.  August  1915,  betreffend  die  Gestattung  von  landwirtschaftlichen
  Arbeiten.
it  Rücksicht  auf  die  durch  den  Kriegszustand  veranlaßten  besonderen  Verhältnisse  und
die  anhaltende  ungünstige  Witterung  sollen  alle  landwirtschaftlichen  Arbeiten  auch  an
den  nächsten  beiden  Sonntagen,  am  5.  und  12.  September  d.  Js.,  gestattet  sein.
Mit  den  Arbeiten  darf  jedoch  erst  eine  Stunde  nach  gänzlich  beendetem  Gottesdienst
  begonnen  und  dürfen  Arbeiter  nur  mit  ihrer  Einwilligung  beschäftigt  werden.

Schwerin,  den  30.  August  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Im  Auftrage:  Mühlenbruch.

(6)  Bekanntmachung  vom  28.  August  1915,  betreffend  Erlöschen  der  Rotzkrankheit
  in  Neu  Gülze.
ie  Rotzkrankheit  unter  den  Pferden  auf  der  Büdnerei  Nr.  3  in  dem  Domanialdors
Neu  Gülze,  Amts  Boizenburg,  ist  erloschen.
Schwerin,  den  28.  August  1915.