Nr. 83. 1915. 489
(5) Nach Verleihung des Herzoglich Braunschweigischen Ehrenzeichens 1. Klasse an
den Silberlakaien Ra ttmann und der 2. Klasse desselben Ehrenzeichens an die Feuerböter
Hamp und Pip low haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Erlaubnis
zur Anlegung dieser Ordenszeichen zu erteilen geruht.
Schwerin, den 1. September 1915.
(0) Im Mecklenburgischen Kontingent haben die nachstehenden Personalveränderungen
stattgefunden:
Es sind befördert:
der Rittmeister und Eskadron-Chef im 2. Mecklenburgischen Dragoner-Regiment
Nr. 18 Graf von der Schulenburg zum Major,
die Oberleutnants von Bülow (Karl Gottfried) im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment
Nr. 89, Schulz im Meccklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90
Kaiser Wilhelm, Friedberg im Mecklenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 14, von
Uslar im Mecklenburgischen Feldartillerie-Regiment Nr. 60 zu Hauptleuten,
der Oberleutnant im 2. Mecklenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 18 von
Viereck zum Rittmeister,
die Leutnants von Kalm, von Wickede und von Levetzow (Hans Otto)
im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89, Freiherr Marschalck von
Bachtenbrock und Heidemann im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90
Kaiser Wilhelm, von der Schulenburg und von Alten im 2. Mecklenburgischen
Dragoner-Regiment Nr. 18 zu Oberleutnants.
die Fähnriche von Bülow-Trummer (Berend), von der Lühe und
von Bülow (Wolfgang) im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89,
Fiedler, Westphal und Heydemann im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment
Nr. 90 Kaiser Wilhelm zu Leutnants, vorläufig ohne Patent,
die Unteroffiziere Illmann im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90
Kaiser Wilhelm, Freiherr von Maltzahn im 1. Mecklenburgischen Dragoner-Regiment
Nr. 17 und Freiherr von Langermann und Erlencamp im Mecklenburgischen
Feldartillerie-Regiment Nr. 60 zu Fähnrichen.
Der Unterarzt des Landsturms Voß, jetzt bei der Krankentransport-Abteilung
der 4. Armee, ist unter Beförderung zum Assistenzarzt und unter Belassung in seiner
Feldstelle im aktiven Sanitätskorps beim Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90
Kaiser Wilhelm angestellt.
Schwerin, den 25. August 1915.
Mit dieser Nr. 83 werden ausgegeben: Nr. 110, 111 und 112 des Reichs-Gesetzblatts
von 1915.
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