Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  83.  1915.  489

(5)  Nach  Verleihung  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ehrenzeichens  1.  Klasse  an
den  Silberlakaien  Ra  ttmann  und  der  2.  Klasse  desselben  Ehrenzeichens  an  die  Feuerböter
  Hamp  und  Pip  low  haben  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  die  Erlaubnis
  zur  Anlegung  dieser  Ordenszeichen  zu  erteilen  geruht.

Schwerin,  den  1.  September  1915.

(0)  Im  Mecklenburgischen  Kontingent  haben  die  nachstehenden  Personalveränderungen
  stattgefunden:
Es  sind  befördert:

der  Rittmeister  und  Eskadron-Chef  im  2.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment
Nr.  18  Graf  von  der  Schulenburg  zum  Major,

die  Oberleutnants  von  Bülow  (Karl  Gottfried)  im  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment
  Nr.  89,  Schulz  im  Meccklenburgischen  Füsilier-Regiment  Nr.  90
Kaiser  Wilhelm,  Friedberg  im  Mecklenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  14,  von
Uslar  im  Mecklenburgischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  60  zu  Hauptleuten,

der  Oberleutnant  im  2.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment  Nr.  18  von
Viereck  zum  Rittmeister,

die  Leutnants  von  Kalm,  von  Wickede  und  von  Levetzow  (Hans  Otto)
im  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89,  Freiherr  Marschalck  von
Bachtenbrock  und  Heidemann  im  Mecklenburgischen  Füsilier-Regiment  Nr.  90
Kaiser  Wilhelm,  von  der  Schulenburg  und  von  Alten  im  2.  Mecklenburgischen
Dragoner-Regiment  Nr.  18  zu  Oberleutnants.

die  Fähnriche  von  Bülow-Trummer  (Berend),  von  der  Lühe  und
von  Bülow  (Wolfgang)  im  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89,
Fiedler,  Westphal  und  Heydemann  im  Mecklenburgischen  Füsilier-Regiment
Nr.  90  Kaiser  Wilhelm  zu  Leutnants,  vorläufig  ohne  Patent,

die  Unteroffiziere  Illmann  im  Mecklenburgischen  Füsilier-Regiment  Nr.  90
Kaiser  Wilhelm,  Freiherr  von  Maltzahn  im  1.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment
  Nr.  17  und  Freiherr  von  Langermann  und  Erlencamp  im  Mecklenburgischen
  Feldartillerie-Regiment  Nr.  60  zu  Fähnrichen.

Der  Unterarzt  des  Landsturms  Voß,  jetzt  bei  der  Krankentransport-Abteilung
der  4.  Armee,  ist  unter  Beförderung  zum  Assistenzarzt  und  unter  Belassung  in  seiner
Feldstelle  im  aktiven  Sanitätskorps  beim  Mecklenburgischen  Füsilier-Regiment  Nr.  90
Kaiser  Wilhelm  angestellt.

Schwerin,  den  25.  August  1915.

Mit  dieser  Nr.  83  werden  ausgegeben:  Nr.  110,  111  und  112  des  Reichs-Gesetzblatts
von  1915.
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