Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Mr. 37. 201 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 8. März 1915. 
  
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Anordnungen der 
Landesbehörde für Volksernährung. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 6. März 1915, betreffend Abänderung der Anord- 
nungen der Landesbehörde für Volksernährung. 
ie nachstehend abgedruckten, von der Landesbehörde für Volksernährung zur 
Abänderung der Anordnungen vom 15. Februar 1915 — Bekanntmachung vom 
18. Februar 1915, Rbl. Nr. 29 — über die Regelung des Verkehrs mit Brot- 
getreide und Mehl erlassenen Anordnungen werden hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 6. März 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Nachdem der Beschluß der Reichsverteilungsstelle vom 9. v. Mts., welcher lautet: 
„Jeder Kommunalverband hat dafür Sorge zu tragen, daß einst- 
weilen in seinem Bezirke seitens der versorgungsberechtigten Bevölkerung 
nicht mehr Mehl verbraucht wird, als einem durchschnittlichen täglichen 
Verbrauch von 225 gr auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölke- 
rung entspricht“ 
  
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