Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

4. diejenigen Mengen, für welche Lieferungsverträge im Sinne des § 3 
Absatz 1 bestehen (Molbeschein 4). 6 . 
Die unter 2, 3 und 4 aufgeführten Vorräte sind nur meldepflichtig, nicht be- 
schlagnahmt. 
Melde-Bestimmungen. 
86. 
Die Meldung hat unter Benutzung der amtlichen Meldescheine für Tuche zu er- 
foigen, wofür 7 in den Postanstalten 1. und 2. Klasse erhältlich sind. 
Auf einem Meldeschein dürfen nur die Vorräte eines und desselben Eigentümers 
gemeldet werden. Die Bestände sind für jede Warengattung getrennt aufzugeben. 
Wiitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf die Meldung nicht enthalten. Alle 
die, die Militärtuche nur in Gewahrsam haben, ohne Eigentümer zu sein, brauchen nur 
die von ihnen verwahrten Mengen und den oder die Eigentümer dieser anzugeben. Ist 
über eine Warenlieferung zwischen zwei Personen ein Rechtsstreit entstanden und noch 
nichl entschieden, so ist diejenige Person zur ausführlichen Meldung in obenstehendem 
Sinne verpflichtet, die die Ware besitzt oder einem Lagerhalter zur Verfügung eines 
anderen übergeben hat. 
87. 
Von jeder Warengattung ist von dem Eigentümer ein Muster beizufügen: 
a) Von Mannschaftstuchen in Warenmengen von mehr als 180 m (doppelte 
Breite) einer Warengattung in Größe von 50 cm Länge, 70 cm Breite mit 
einer Leiste (2500140 cm sind zwecklos). 
b) Von Mannschaftstuchen in Mengen von weniger als 180 m (doppelte 
Breite) in Größe von 20 cm Länge und 25 cm Breite. 
Von Ofizierstuchen find leine Muster einzusenden. Die Muster sind an der Seite 
der Leiste mit einem gut befestigten Papier-oder Pappzettel zu versehen, auf dem der 
Name, Wohnort und Straße des Eigentt - ·- - 
Schriftvetmecktsind ß igentümers, Stoffbezeichnung (Dessin) mit deutlicher 
g 8. 
Den Meldepflichtigen wird empfohlen, das Zeugnis eines staatlichen Material- 
Rrüfungs Amtes oder einer unter behördlicher Aufsicht stehenden pebüchen 204 (Kon- 
dllonteranfa die 8 einenen amtsfiegels berechtigt ist, beizufügen, da hier- 
eine arbeitung un edi · itens 
der Militärbehörde oder Freigak.) erönchiung der edungen (übernahme seier 
Die Zeugnisse haben folgende Punkte zu enthalten: 
3 Bezeichnung des Stoffes, 
b Fadeneinstellung in Kette und Schuß auf 1 adem, 
) Reißfestigkeit in Kett= und Schußrichtung in Kilogramm (Versuchsstreifen 
been, dhet doppelt zusammengelegt und 30 cm freie Länge zwischen den
	        
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