Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

390 Nr. 78. 1915. 
--·. « · iets. Von der 
bildet der Plauer See die Grenze des Genehmigungsgebie — 
Einen "n R Sees ab verläuft die Grenzlinie bis zur Landesgrenze im 
Süden dergestalt, daß Stuer und Tönchow nicht zum Genehmigungsgebiet 
hören. . 
“ Bestimmungen über die Stromversorgung des Gebiets östlich dieser Grenz- 
linie bleiben vorbehalten. 
Schwerin, den 6. Mai 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern 
L. v. Meerheimb. 
Schwerin i. M., den 5. Januar 1915. 
Das unterzeichnete Ministerium erteilt hierdurch der Aktien-Gesellschaft 
„Siemens“ Elektrische Betriebe zu Berlin die Genehmigung, nach näherer Maß- 
gabe der Bestimmungen in der angehefteten Urkunde im Großherzogtum Meck- 
lenburg-Schwerin Elektrizität zu erzeugen und zu verteilen. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
(L. S.) L. v. Meerheimb. 
Die Bestimmungen der angehefteten Urkunde werden von uns als bindend 
anerkannt. 
Berlin, den 19. Februar 1915. 
„Siemens“ Elektrische Betriebe 
Mtiengesellschaft. 
Halla. Binner.
	        
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