390 Nr. 78. 1915.
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bildet der Plauer See die Grenze des Genehmigungsgebie —
Einen "n R Sees ab verläuft die Grenzlinie bis zur Landesgrenze im
Süden dergestalt, daß Stuer und Tönchow nicht zum Genehmigungsgebiet
hören. .
“ Bestimmungen über die Stromversorgung des Gebiets östlich dieser Grenzlinie
bleiben vorbehalten.
Schwerin, den 6. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern
L. v. Meerheimb.
Schwerin i. M., den 5. Januar 1915.
Das unterzeichnete Ministerium erteilt hierdurch der Aktien-Gesellschaft
„Siemens“ Elektrische Betriebe zu Berlin die Genehmigung, nach näherer Maßgabe
der Bestimmungen in der angehefteten Urkunde im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Elektrizität zu erzeugen und zu verteilen.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
(L. S.) L. v. Meerheimb.
Die Bestimmungen der angehefteten Urkunde werden von uns als bindend
anerkannt.
Berlin, den 19. Februar 1915.
„Siemens“ Elektrische Betriebe
Mtiengesellschaft.
Halla. Binner.