Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

390  Nr.  78.  1915.

--·.  «  ·  iets.  Von  der
bildet  der  Plauer  See  die  Grenze  des  Genehmigungsgebie  —
Einen  "n  R  Sees  ab  verläuft  die  Grenzlinie  bis  zur  Landesgrenze  im
Süden  dergestalt,  daß  Stuer  und  Tönchow  nicht  zum  Genehmigungsgebiet

hören.  .
“  Bestimmungen  über  die  Stromversorgung  des  Gebiets  östlich  dieser  Grenzlinie

  bleiben  vorbehalten.
Schwerin,  den  6.  Mai  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern
L.  v.  Meerheimb.

Schwerin  i.  M.,  den  5.  Januar  1915.

Das  unterzeichnete  Ministerium  erteilt  hierdurch  der  Aktien-Gesellschaft
„Siemens“  Elektrische  Betriebe  zu  Berlin  die  Genehmigung,  nach  näherer  Maßgabe
  der  Bestimmungen  in  der  angehefteten  Urkunde  im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin
  Elektrizität  zu  erzeugen  und  zu  verteilen.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
(L.  S.)  L.  v.  Meerheimb.

Die  Bestimmungen  der  angehefteten  Urkunde  werden  von  uns  als  bindend
anerkannt.

Berlin,  den  19.  Februar  1915.

„Siemens“  Elektrische  Betriebe
Mtiengesellschaft.

Halla.  Binner.