Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 113. 649 
" 9 . 
Negaͤrrungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 23. Juli 1915. 
  
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. () Bekanntmachung, betreffend Verbreitung von unverbürgten Gerüchten 
über kriegerische oder politische Ereignisse. 
  
II. Abteilung. 
  
(1) Bekanntmachung vom 22. Juli 1915, betreffend Verbreitung von unver- 
bürgten Gerüchten über kriegerische oder politische Ereignisse. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Stiellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis ge- 
bracht (vgl. Rbl. 1914 Nr. 110). 
Schwerin, den 22. Juli 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
IIIb. Nr. 69 167/5993. Nr. 1738. Altona, 13. 7. 15. 
Bekanntmachung. 
Unter Aufhebung meiner Verordnung vom 9. Oktober 1914 bestimme ich: 
Wer unverbürgte Gerüchte über kriegerische oder politische Ereignisse über Heer 
oder Marine aufbringt oder verbreitet, wird, wenn die Gerüchte geeignet sind, Erregung 
oder Bennruhinung in der Bevölkerung hervorzurufen, mit Gefängnis bis zu einem 
(1061
	        
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