Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar.  116.  661

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  26.  Juli  1915.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekonntmachung,  betreffend  Eisenbahn-,  Straßen-,  Kanal=  und

Brückenbauten.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Herstellungsverbot  für
Erzeugnisse  aus  Bastfasern.

II.  Abteilung.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  23.  Juli  1915,  betreffend  Eisenbahn-,  Straßen-,
Kanal=  und  Brückenbauten.

Das  nachstehende  Verbot  des  Stellvertretenden  General-Kommandos  zu  Altona
wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  23.  Juli  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

1A  Nr.  69  888.  Nr.  1777.  Atona,  20.  7.  15.

Eisenbahn-,  Straßen=  RKanal=  und  Brückenbauten.

Nachrichten  über  Eisenbahn-,  Straßen-,  Kanal=  und  Brückenbauten  im  Gebiet  des
Reichs,  der  verbündeten  Staaten  und  in  den  von  uns  besetzten  feindlichen  Landesteilen
  dürfen  während  der  Dauer  des  Krieges  nur  mit  Genehmigung  des  stellv.
Generalkommandos  veröffentlicht  werden.

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