Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 129. 
314 21 
NRegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 11. August 1915. 
  
  
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der durch das Regierungs- 
Blatt Nr. 35 bekanntgegebenen Anordnung des stellvertretenden kom- 
mandierenden Generals des IX. Armeekorps vom 17. Februar 1915 
über das Anbieten von Waren usw. zum Besten von Kriegswohltätig- 
keitszwecken. (2) Bekanntmachung, betreffend Gebührenfreiheit für Tele- 
gramme. (3) Bekanntmachung, betreffend Raps= und Rühbsenschoten. 
(4) Bekanntmachung, betreffend die Verwendung von Benzol und 
Solventnaphtha sowie die Hoöchstpreise für diese Stoffe. 
  
(1) Bekanntmachung vom 6. August 1915, betreffend die Aufhebung der durch 
das Regierungs-Blatt. Nr. 35 bekanntgegebenen Anordnung des stellvertre- 
tenden kommandierenden Generals des IX. Armeekorps vom 17. Februar 1915 
über das Anbieten von Waren usw. zum Besten von Kriegswohltätigkeits- 
zwecken. 
Durch Anordnung vom 27. Juli III. b. 19 225/6604 hat im Hinblick auf die 
Bundesratsverordnung vom 22. Juli 1915 (RGl. S. 449), betreffend Regelung 
der Kriegswohlfahrtspflege, der Stellvertretende kommandierende General des 
IX. Armeekorps seine Anordnung vom 17. Februar 1915 III. b. 19225/1609 
über das Anbieten von Waren usw. zum Besten von Kriegswohltätigkeits- 
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