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Nr. 44. 1916.
Lau- a. b.
Hfende
Nr. Art Dicke
41 Patronentaschen-Narbenleder, glatt oder genarbt 2,2—2,5 mm
42 Patr taschen-Narbenleder, glatt oder genarbt über 2,5—3,00 „
43 Krausleder 2—3 mm
44 Krausleder unter 2 „
45 Transparentleder —
46 Transparentleder unter 2,5 „
47 Transparentspaltleder .... —
48 Spalte, beliebig zugerichte:t —
49 Spalte, gewalzt, für Sohlen und Brandsohlen. —
50 Helmfutterleber (Schaflederrr ... —
51 Chevreauleder (Ziegenleder), schwarz oder braun
8 4.
Mengenfeftstellung und Zahlungsbedingungen.
a) Bei denjenigen Sorten, für welche im § 3 Grundpreise für das Kilogramm
angegeben sind, muß die Preisberechnung nach dem Gewicht erfolgen. Bei denjenigen
Sorten, für welche im § 3 Grundpreise nach Maß festgesetzt sind, hat die Preisberechnung
in der im § 3 für die betreffende Sorte angegebenen MWaßeinheit zu erfolgen;
b) bei Käufen der amtlichen Beschaffungsstellen der Heeres= und Marineverwaltung
ist für die Mengenfeststellung die amtliche Feststellung in der Verbrauchsstelle,
erforderlichenfalls nach vorheriger Nachtrocknung bei 10 bis 15% C, maßgebend;
c) die Höchstpreise schließen die Kosten einmonatiger Lagerung nach dem Verkauf,
der Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof oder bis zur nächsten Anlegestelle des
Schiffes oder Kahnes sowie die Kosten der Verladung ein.
Für Verpackung in Papier darf nichts in Rechnung gestellt werden; die für Verpackung
anderer Art etwa in Rechnung gestellten Kosten zind dem Käufer ohne Abzug
wieder gutzubringen, sofern er die Verpackung unverzüglich — Fracht zu Lasten des
Verkäufers — zurückschickt.
Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet,
so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont
hinzugeschlagen werden.