Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr.  44.  1916.

 

 

 

 

 

Lau-  a.  b.
Hfende

Nr.  Art  Dicke

41  Patronentaschen-Narbenleder,  glatt  oder  genarbt  2,2—2,5  mm
42  Patr  taschen-Narbenleder,  glatt  oder  genarbt  über  2,5—3,00  „
43  Krausleder  2—3  mm
44  Krausleder  unter  2  „
45  Transparentleder  —
46  Transparentleder  unter  2,5  „
47  Transparentspaltleder  ....  —

48  Spalte,  beliebig  zugerichte:t  —

49  Spalte,  gewalzt,  für  Sohlen  und  Brandsohlen.  —

50  Helmfutterleber  (Schaflederrr  ...  —

51  Chevreauleder  (Ziegenleder),  schwarz  oder  braun

 

 

8  4.
Mengenfeftstellung  und  Zahlungsbedingungen.

a)  Bei  denjenigen  Sorten,  für  welche  im  §  3  Grundpreise  für  das  Kilogramm
angegeben  sind,  muß  die  Preisberechnung  nach  dem  Gewicht  erfolgen.  Bei  denjenigen
Sorten,  für  welche  im  §  3  Grundpreise  nach  Maß  festgesetzt  sind,  hat  die  Preisberechnung
in  der  im  §  3  für  die  betreffende  Sorte  angegebenen  MWaßeinheit  zu  erfolgen;

b)  bei  Käufen  der  amtlichen  Beschaffungsstellen  der  Heeres=  und  Marineverwaltung
  ist  für  die  Mengenfeststellung  die  amtliche  Feststellung  in  der  Verbrauchsstelle,
erforderlichenfalls  nach  vorheriger  Nachtrocknung  bei  10  bis  15%  C,  maßgebend;

c)  die  Höchstpreise  schließen  die  Kosten  einmonatiger  Lagerung  nach  dem  Verkauf,
der  Beförderung  bis  zum  nächsten  Güterbahnhof  oder  bis  zur  nächsten  Anlegestelle  des
Schiffes  oder  Kahnes  sowie  die  Kosten  der  Verladung  ein.

Für  Verpackung  in  Papier  darf  nichts  in  Rechnung  gestellt  werden;  die  für  Verpackung
  anderer  Art  etwa  in  Rechnung  gestellten  Kosten  zind  dem  Käufer  ohne  Abzug
wieder  gutzubringen,  sofern  er  die  Verpackung  unverzüglich  —  Fracht  zu  Lasten  des
Verkäufers  —  zurückschickt.

Die  Höchstpreise  gelten  für  Barzahlung  bei  Empfang.  Wird  der  Kaufpreis  gestundet,
  so  dürfen  bis  zu  zwei  vom  Hundert  Jahreszinsen  über  Reichsbankdiskont
hinzugeschlagen  werden.