Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XVII. Band. (17)

42  Wardigung  arzisicher  Gutachten.,

Berufung,  da,  wenn  sie  nicht  angenommen  wird,
der  gewiß  große  Nachtheil  eintreten  kann,  daß  nach
einem  weitläufigen  und  kostspieligen  Prozesse  eine
Partei  noch  pas  ganze  Verfahren  umstoßen  kann,
nachdem  sie  doch  im  Verlaufe  vesselben  Kenntniß
von  dem  Nullitätsgrunde  erlangt,  und  dennoch  ssch
in  das  weitere  Verfahren  eingelassen,  und  alle  mögliche
  Prozeßhandlungen  vorgenommen  hat.  »
In  einem  oberstrichterlichen  Erkenntnisse  vom
28.  November  1851  RNr.  839  0  wurde  denn
auch  die  analoge  Anwendbarkeit.  der  Vorschrift  der
Gerichtsordnung  Kap.  15  8.  10  auf  pie  Nichtigkeitsbeschwerde
  anexkannt.  Jet  D  r

3.

Ulchterliche  Sustentatlon  einer  in:  Ehedissidlen  getrennt  lebenden
  Ehefrau.  Forverung  einer  Ergönzung  zum  Zwecke  einer
Bade  -  und  Erholungsrelse.  Würdigung  ärztlicher  Gutachten.

Wie  sich  richterliches  Ermessen,  bedenklichem
Erachten  von  Sachverständigen  (insbesondere  ärztlichen
  Gutachten)  gegenüber,  selbstständig  geltend  machen
kann,  Kellt  sich  in  folgendem  Auszuge  aus  oberstrichterlichen
  Entscheidungsgründen  dar:  «

Das  über  die  Festsetzung  des  Sustentationsbetrages
  für  die  Klägerin  früher  ergangene  rechtskräftige
  Erkenntniß  hat  in  der  zuerkannten  Summe
von  3600  fl.  jährlich  für  ihre  eigene  Person  den  vollständigen
  Unterhalt  anzuweisen  und  zuzuwenden
beabsichtigt,  worauf  dieselbe  nach  ihrem  Stande,
Erziehung,  billigen  Angewöhnungen  und  anderen
sozialen  Bedürfnissen  Anspruch  machen  konnte,  und
hiezu  erscheint  jene  Summe  auch  vollkommen  ausreichend.
  Es  waren  in  derselben  daher  nicht  bloß
natürliche,  sondern  im  wahren  Sinne  des  Wortes
auch  bürgerliche  Alimente,  und  zwar  in  reichlichem