42 Wardigung arzisicher Gutachten.,
Berufung, da, wenn sie nicht angenommen wird,
der gewiß große Nachtheil eintreten kann, daß nach
einem weitläufigen und kostspieligen Prozesse eine
Partei noch pas ganze Verfahren umstoßen kann,
nachdem sie doch im Verlaufe vesselben Kenntniß
von dem Nullitätsgrunde erlangt, und dennoch ssch
in das weitere Verfahren eingelassen, und alle mögliche
Prozeßhandlungen vorgenommen hat. »
In einem oberstrichterlichen Erkenntnisse vom
28. November 1851 RNr. 839 0 wurde denn
auch die analoge Anwendbarkeit. der Vorschrift der
Gerichtsordnung Kap. 15 8. 10 auf pie Nichtigkeitsbeschwerde
anexkannt. Jet D r
3.
Ulchterliche Sustentatlon einer in: Ehedissidlen getrennt lebenden
Ehefrau. Forverung einer Ergönzung zum Zwecke einer
Bade - und Erholungsrelse. Würdigung ärztlicher Gutachten.
Wie sich richterliches Ermessen, bedenklichem
Erachten von Sachverständigen (insbesondere ärztlichen
Gutachten) gegenüber, selbstständig geltend machen
kann, Kellt sich in folgendem Auszuge aus oberstrichterlichen
Entscheidungsgründen dar: «
Das über die Festsetzung des Sustentationsbetrages
für die Klägerin früher ergangene rechtskräftige
Erkenntniß hat in der zuerkannten Summe
von 3600 fl. jährlich für ihre eigene Person den vollständigen
Unterhalt anzuweisen und zuzuwenden
beabsichtigt, worauf dieselbe nach ihrem Stande,
Erziehung, billigen Angewöhnungen und anderen
sozialen Bedürfnissen Anspruch machen konnte, und
hiezu erscheint jene Summe auch vollkommen ausreichend.
Es waren in derselben daher nicht bloß
natürliche, sondern im wahren Sinne des Wortes
auch bürgerliche Alimente, und zwar in reichlichem