Nr. 53. 1916.
§ 1.
Höchstpreise. çn çn ·
Der Preis der nachstehend aufgeführten Gegenstände darf nicht übersteigen bei
Klasse Gegenstand Höchstpreis
45 Blei, unverarbeitet, in festem oder flüssigem 62 -“ für je 100 kg Gesamt
Zustande, mit einem Reingehalt an Blei
von mindestens 98 v. H. des Gesamt-
gewichtes.
gewicht.
46 Blei, vorgearbeitet, insbesondere gewalzt, ge.62 -“ für je 100 kg. Gesamt:
preßt, geschnitten, gestanzt, gehämmert, ge- gewicht, zuzüglich einer Ent
gossen, mit einem Reingehalt an Blei von schädigung für Formgebung
mindestens 98 v. H. des Gesamtgewichts, und Verbindung, die unte:
auch mit anderen Stoffen mechanisch ver- Berücksichtigung der gesam
bunden, insbesondere durch Schrauben, ten Verhältnisse, insbeson
Schmelzen, Löten, Fassen, Überziehen, so- dere der Herstellungskosten
fern das Gesamtgewicht der mit dem Blei Verwertbarkeit und Markt
verbundenen Stoffe nicht mehr als 10 v. H. lage, keinen übermäßiger
des Bleigewichtes beträgt. Beispiele: Gewinn enthalten darf.
Ballast, Gewichte, Kugeln, Röhren, Drähte,
Platten, Bleche, Rollblei, Fensterblei.
17 Blei in Legierungen, unverarbeitet, in feste 62 M sür je 100 kg Blei-
oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- inhalt.
gehalt an Blei von weniger als 98 v. H.
des Gesamtgewichtes.
Unter legiertem Blei wird ein Material
verstanden, das insgesamt mit mehr als
2 v. H. anderen Stoffen verschmolzen ist
und bei welchem Blei dem Gewichte nach
gegenüber jedem anderen in der Legierung
verschmolzenen Stoff überwiegt.
48 lei in Legierungen, vorgearbeitet, entspre-
chend den Klassen 46 und 47.
62 für je 100 kg Bilei-
inhalt, zuzüglich einer Ent-
schädigung wie bei Klasse 46.
55 für je 100 kg Bilei-
inhalt.
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Blei in Altblei, Fehlgüssen und Abfällen jeder
Art, auch in Legierungen. Als Altblei wer-
den insbesondere Gegenstände angesehen,
die sich in einem Zustande befinden, in dem
sie herkömmlich nicht mehr für den durch
ihre. Gestaltung gegebenen Zweck benutzt
werden.