Nr. 57. 113
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 6. April 1916.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 7.) Steueredikt für das Jahr 1916/17.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewinnung von Laubhen. (2) Bekannt-
machung, betreffend die Durchfuhr von Salzheringen nach den besetzten
Gebieten Rußlands. (3) Bekanntmachung, betreffend die Ausführungs-
bestimmungen des Bundesrats zum Gesetz über vorbereitende Maoßnahmen
zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. Dezember 1915. (4) Be-
kanntmachung, betreffend den Vollzug des Gesetzes über vorbereitende
Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. Dezember 1915
und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom
27. Januar 1916. "
I. Abteilung.
(Nr. 7.) Steneredikt für das Jahr Johannis 1916/17.
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
sügen unter Entbietung Unseres bezw. gunstgnädigsten und gnädigsten Grußes
Unseren Beamten und berechnenden Dienern, denen von der Ritterschaft, auch
Bürgermeistern und Räten in den Städten sowie sonst allen Unseren Unter-
tanen und Landeseingesessenen, welche es angeht, hiermit zu wissen:
Nachdem auf dem letzten Landtage zu Sternberg Unsere getreuen Stände
zur Erlegung der landesverfassungsmäßigen ordentlichen Kontribution, nämlich
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