Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 76. 1916. 431 
(3) Bekanntmachung vom 8. Mai 1916, betreffend die Dispensation der älteren 
Schulkinder zu ländlichen Arbeiten in diesem Sommer. 
Mit Rücksicht auf den durch den Krieg hervorgerufenen Mangel an Arbeits- 
kräften werden die Schulbehörden ermächtigt, auch in diesem Sommer die 
größeren, mindestens 11 Jahre alten Schulkinder bis zu 3 Tagen in der 
Woche vom Unterricht zu dispensieren, wenn die Vornahme ländlicher Arbeiten 
es erfordert. 
Das unterzeichnete Ministerium nimmt zugleich Veranlassung darauf hin- 
zuweisen, daß in diesem Jahre das Einbringen der Obsternte von größter Be- 
deutung ist. Da Schulkinder durch ihre Mithilfe bei der Obsternte wertvolle 
Dienste leisten können, so sind die Dispensationen auf Antrag auch zur Hilfe- 
leistung bei der Obsternte zu gewähren. 
Schwerin, den 8. Mai 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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